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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 14 Apr 2015 - 10:07

 Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - Unterbringung in einer stationären Einrichtung - Einrichtungsbegriff


BSG, Urteil vom 02.12.2014 - B 14 AS 35/13 R


Leitsätze (Autor)
1. Zur Beurteilung der Frage, ob Jemand in einer stationären Einrichtung iS des § 7 Abs 4 S 1 SGB II untergebracht war, ist nicht mehr an den Kriterien festzuhalten, die die Rechtsprechung zu § 7 Abs 4 S 1 SGB II in der ursprünglichen Fassung vom 1.1.2005 zum sog "funktionalen Einrichtungsbegriff" entwickelt hatte.

2. Der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung schließt seit dem 1.8.2006 Leistungen nach dem SGB II aus, wenn der Träger der Einrichtung nach Maßgabe seines Konzepts die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung und die Integration des Hilfebedürftigen übernimmt (( BSG, Urteil vom 5.6.2014 - B 4 AS 32/13 R ).

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014-12&nr=13799&pos=25&




Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1816/

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