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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland als Voraussetzung für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII auch bei unrechtmäßigem Aufenthalt möglich

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Beitrag von Willi Schartema Do 26 März 2015 - 5:23

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.01.2015 - L 8 SO 314/14 B ER


Leitsätze ( Juris )
1. Das Bestehen eines Aufenthaltsrechts ist keine notwendige Voraussetzung für das Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB XII (Anschluss an BSG Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R).

2. Bei Staatsangehörigen der Signatarstaaten des EFA, die sich erlaubt in Deutschland aufhalten, ist § 23 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SGB XII nicht anwendbar, Die Vorschrift wird insoweit durch das Gleichbehandlungsgebot gemäß Art. 1 EFA verdrängt. (Festhalten an der Senatsrechtsprechung; vgl. Beschluss vom 23. Mai 2014 - L 8 SO 129/14 B ER ).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174613&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1804/

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