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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 16 Feb 2015 - 10:27

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.12.2014 - L 14 AL 134/13


Leitsatz (Juris)
1. Eine zweimalige Unterbrechung nach § 28 a Abs 2 S 2 SGB III i.d. ab 1.1.2011 geltenden Fassung tritt ein, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeldanspruch geltend gemacht wird.
 
2. Dass der Ausschlussgrund nicht eintrete, wenn der Arbeitslosengeldbezug auf einem neu begründeten Anspruch beruhe (so die Gesetzesbegründung - BT-Drs. 17/1945 S. 14) findet keine Anwendung, wenn die Unterbrechungen nach einem wiederbewilligten Arbeitslosengeldanspruch eintreten.
 
Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG berlin-brandenburg&datum=01.12.2014&Aktenzeichen=L 14 AL 134/13]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Berlin-Brandenburg&Datum=01.12.2014&Aktenzeichen=L%2014%20AL%20134/13[/url]

[url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG berlin-brandenburg&datum=01.12.2014&Aktenzeichen=L 14 AL 134/13][/url]
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/

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