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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Warnfunktion einer Mietkostensenkungsaufforderung, ein Beitrag von Rechtsanwältin Sabine Vollrath, Kiel

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Beitrag von Willi Schartema Di 16 Dez 2014 - 10:27

SG Kiel, Beschluss vom 09.12.2014 - S 22 SO 24/14 ER, unveröffentlicht


" Wenn also letztmalig 2012 zur Kostensenkung aufgefordert worden sei, in der Folgezeit durchgängig die tatsächlichen Kosten der Unterkunft gewährt worden seien und lediglich formularmäßig an den Nachweis der Kostensenkungsbemühungen erinnert worden sei, dann habe der Grundsicherungsträger nicht hinreichend deutlich gemacht, dass er an der Kostensenkungsaufforderung festhalte.

Die Warnfunktion der Kostensenkungsaufforderung sei danach so sehr in den Hintergrund geraten, dass die Bezugnahme darauf als treuwidrig zu qualifizieren sei. "
 
 
Quelle: http://www.hartz4-in.de/
 
 
Anmerkung: im Ergebnis ebenso zum SGB II: BSG, Urteil vom 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R, Rz. 36: Da auf die erste Kostensenkungsaufforderung hin über längere Zeit ( 16 Monate ) hinweg gleichwohl die Kosten der Unterkunft und Heizung vollständig übernommen worden sind, durfte allein auf Grundlage dieser Kostensenkungsaufforderung eine Absenkung nicht mehr erfolgen (vgl im Einzelnen BSG Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R, RdNr 21 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen). 



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1758/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=f1bbe761054628951d19fd3bd1477ae3


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