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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Belgischer Staatsangehöriger hat kein Anspruch auf ALG II.

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Belgischer Staatsangehöriger hat kein Anspruch auf ALG II.  Empty Belgischer Staatsangehöriger hat kein Anspruch auf ALG II.

Beitrag von Willi Schartema Di 16 Dez 2014 - 8:55

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.12.2014 - L 2 AS 1623/14 B ER -

Leitsätze ( Autor)
1. Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist auf den Antragsteller anzuwenden, weil er auch die Ausländer erfasst, die - wie dieser - wirtschaftlich inaktiv sind, ohne über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel zu verfügen.

2. Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union - EUGH in Sachen Dano (Urteil vom 11.11.2014 – C-333/13 - ) ist auch davon auszugehen, dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht europarechtswidrig ist.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174157&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
Anmerkung: ähnlich für rumänische Antragsteller - LSG NRW, Beschl. v. 01.12.2014 - L 2 AS 1146/14 B ER -.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1758/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=f1bbe761054628951d19fd3bd1477ae3

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