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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Psychosoziale Betreuungsleistungen während des Aufenthaltes in einem Frauenhaus können Leistungen zur Eingliederung des SGB II sein.

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Psychosoziale Betreuungsleistungen während des Aufenthaltes in einem Frauenhaus können Leistungen zur Eingliederung des SGB II sein.  Empty Psychosoziale Betreuungsleistungen während des Aufenthaltes in einem Frauenhaus können Leistungen zur Eingliederung des SGB II sein.

Beitrag von Willi Schartema Di 9 Dez 2014 - 14:02

Sozialgericht Kassel, Urteil vom 13.10.2014 - S 3 AS 762/11



Leitsatz ( Juris)
Die Höhe der Erstattungspflicht des kommunalen Trägers der Herkunftskommune bestimmt sich in Hessen im Regelfall anhand der Kostenkalkulationen der Frauenhäuser, die Grundlage der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen sind.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173974&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/

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