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Karrierechancen für Menschen mit mittlerem Behinderungsgrad verbessert
BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 11 AL 5/14 R
Leitsatz (Autor)
Eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ist auch zur Förderung des beruflichen Aufstiegs möglich.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13568&pos=2&anz=103
S. a. Medieninformation Nr. 29/14 des BSG vom 09.10.2014: Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen auch für beruflichen Aufstieg: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2014&nr=13578&pos=0&anz=31
Anmerkung: Vgl. zu den Voraussetzungen des Gleichstellungsanspruch nach § 2 Abs 3 Alt 1 SGB IX ( BSG Urteil vom 6.8.2014 - B 11 AL 16/13 R).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1730/
Willi S
Leitsatz (Autor)
Eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ist auch zur Förderung des beruflichen Aufstiegs möglich.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13568&pos=2&anz=103
S. a. Medieninformation Nr. 29/14 des BSG vom 09.10.2014: Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen auch für beruflichen Aufstieg: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2014&nr=13578&pos=0&anz=31
Anmerkung: Vgl. zu den Voraussetzungen des Gleichstellungsanspruch nach § 2 Abs 3 Alt 1 SGB IX ( BSG Urteil vom 6.8.2014 - B 11 AL 16/13 R).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1730/
Willi S
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