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KOS: Verfassungsgericht zu Hartz IV: Anspruch auf Fahrtkosten gilt ab sofort
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bringt zumindest eine konkrete und sofort wirksame Verbesserung für Familien im Hartz-IV-Bezug: Kindern stehen zusätzliche Fahrtkosten zu, wenn sie die Gutscheine für soziale Teilhabe nutzen und etwa in einem Sportverein aktiv sind. Wir haben den Beschluss des BVerfG in einer Pressemitteilung kommentiert.
Weiterlesen...http://www.erwerbslos.de/presse/630-verfassungsgericht-zu-hartz-iv-anspruch-auf-fahrtkosten-gilt-ab-sofort.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1718/
Willi S
Weiterlesen...http://www.erwerbslos.de/presse/630-verfassungsgericht-zu-hartz-iv-anspruch-auf-fahrtkosten-gilt-ab-sofort.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1718/
Willi S
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