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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 10 Sep 2014 - 6:41

bisherigen Rechtsprechung des BSG auf das neue Recht


Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.08.2014 - L 4 AS 273/14 B ER - rechtskräftig 

Leitsätze (Autor)

Eine einmalige Einnahme darf nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch über einen Verteilzeitraum hinweg nur bedarfsmindernd berücksichtigt werden, soweit sie als bereites Mittel geeignet ist, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken ( vgl. BSG, Urteil vom 20. Februar 2014, B 14 AS 53/12 R )

Diese Rechtsprechung ist durch die Neufassung des SGB II zum 01.04.2011 nicht überholt (andere Auffassung: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 03.02.2014 - L 15 AS 437/13 B ER).
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172036&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: gleicher Auffassung SG Kassel, Urteil vom 26.03.2014 - S 6 AS 456/13 - .

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1715/

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