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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Vorläufige Gewährung von ALG II für niederländischen Staatsangehörigen im Rahmen der Folgenabwägung.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.07.2014 - L 7 AS 1035/14 B ER - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Gegen eine Bewilligung von Leistungen im Rahmen der Folgenabwägung spricht im Übrigen auch nicht der Schlussantrag des Generalanwaltes Wathelet vom 20.05.2014 im Vorlageverfahren des SG Leipzig (EuGH - C-333/13 - Rs. Dano). Die Rechtsauffassung des Generalanwalts bindet den EuGH nicht.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171631&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1705/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Gegen eine Bewilligung von Leistungen im Rahmen der Folgenabwägung spricht im Übrigen auch nicht der Schlussantrag des Generalanwaltes Wathelet vom 20.05.2014 im Vorlageverfahren des SG Leipzig (EuGH - C-333/13 - Rs. Dano). Die Rechtsauffassung des Generalanwalts bindet den EuGH nicht.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171631&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1705/
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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» Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren.
» Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die begehrte Gewährung vorläufiger Leistungen nach dem SGB II - Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes
» Neue Weisungen im SGB II diesmal zu § 41a SGB II (vorläufige Leistungsgewährung)
» Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren.
» Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die begehrte Gewährung vorläufiger Leistungen nach dem SGB II - Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes
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