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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 4 Aug 2014 - 8:59

Ersetzungsbescheides - unzureichende Festlegung der Leistungen für Bewerbungskosten


Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.02.2014 - L 3 AS 639/10 - Die Revision wird zugelassen.



Leitsätze (Autor)
Der die Eingliederungsvereinbarung ersetzende Verwaltungsakt ist rechtswidrig, weil die Leistungen, die der Antragsteller zur Abdeckung seiner finanziellen Bewerbungsaufwendungen erhalten sollte, zu unbestimmt sind. Es ist deshalb nicht ausreichend, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige verpflichtet ist, konkrete, der Zahl nach verbindliche festgelegte Bewerbungen nachzuweisen, die hierauf bezogene Finanzierungsregelung aber im Vagen bleibt.

Der die Eingliederungsvereinbarung ersetzende Verwaltungsakt kann nicht unter dem Gesichtspunkt der Teilrechtswidrigkeit im Übrigen Bestand haben. Er ist insgesamt aufzuheben.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171393&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Anderer Auffassung Bay. LSG, Beschluss vom 05.06.2013 - L 11 AS 272/13 B ER; LSG NRW, Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER - Keine offensichtliche Rechtswidrigkeit des eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes, wenn die Übernahme von Bewerbungskosten nicht konkret betragsmäßig geregelt wird.
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/

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