Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Kosten für schriftliche Bewerbungen - Eingliederungsverwaltungsakt nicht hinreichend bestimmt – Probearbeiten - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Kosten für schriftliche Bewerbungen - Eingliederungsverwaltungsakt nicht hinreichend bestimmt – Probearbeiten - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Kosten für schriftliche Bewerbungen - Eingliederungsverwaltungsakt nicht hinreichend bestimmt – Probearbeiten - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Kosten für schriftliche Bewerbungen - Eingliederungsverwaltungsakt nicht hinreichend bestimmt – Probearbeiten - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Kosten für schriftliche Bewerbungen - Eingliederungsverwaltungsakt nicht hinreichend bestimmt – Probearbeiten - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Kosten für schriftliche Bewerbungen - Eingliederungsverwaltungsakt nicht hinreichend bestimmt – Probearbeiten - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Kosten für schriftliche Bewerbungen - Eingliederungsverwaltungsakt nicht hinreichend bestimmt – Probearbeiten - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Kosten für schriftliche Bewerbungen - Eingliederungsverwaltungsakt nicht hinreichend bestimmt – Probearbeiten - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Kosten für schriftliche Bewerbungen - Eingliederungsverwaltungsakt nicht hinreichend bestimmt – Probearbeiten - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Kosten für schriftliche Bewerbungen - Eingliederungsverwaltungsakt nicht hinreichend bestimmt – Probearbeiten - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Kosten für schriftliche Bewerbungen - Eingliederungsverwaltungsakt nicht hinreichend bestimmt – Probearbeiten - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides

Nach unten

Kosten für schriftliche Bewerbungen - Eingliederungsverwaltungsakt nicht hinreichend bestimmt – Probearbeiten - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides Empty Kosten für schriftliche Bewerbungen - Eingliederungsverwaltungsakt nicht hinreichend bestimmt – Probearbeiten - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides

Beitrag von Willi Schartema Mo 10 Feb 2014 - 10:36

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER - rechtskräftig

Leitsätze (Autor)
Aufschiebende Wirkung der Klage gegen den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt.

Denn der Eingliederungsverwaltungsakt ist nicht eindeutig und damit nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 33 SGB X. Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 30. Juli 2013 Az. L 9 AS 490/13 B ER die Regelung eines Eingliederungsverwaltungsaktes, wonach die Kosten für schriftliche Bewerbungen zuvor zu beantragen sind, als nicht hinreichend bestimmt angesehen. Es ist unklar, zu welchem Zeitpunkt ein Antrag auf Übernahme von Bewerbungskosten spätestens gestellt werden muss. Außerdem wird dem Antragsteller die Übernahme von Bewerbungskosten entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 44 SGB III nur für Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Aussicht gestellt. Für Bemühungen um andere Beschäftigungsverhältnisse enthält der Eingliederungsverwaltungsakt dagegen keine Regelung.

Bedenken unterliegt bereits die Verpflichtung des Antragstellers, sich innerhalb von drei Tagen auf alle Stellenangebote des Jobcenters oder der Arbeitsagentur zu bewerben. Diese Regelung lässt nicht erkennen, in welchem Umfang von dem Antragsteller Bewerbungsbemühungen verlangt werden. Sie enthält nicht einmal eine Obergrenze der erwarteten Bemühungen.

Die in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem sie ersetzenden Verwaltungsakt festgelegten Pflichten müssen hinreichend bestimmt sein. Es muss dem Leistungsberechtigten - nach seinem Empfängerhorizont - klar erkennbar und nachvollziehbar sein, was von ihm gefordert wird.

Diesen Anforderungen genügt die genannte Regelung ebenso wenig wie die weitere Regelung, wonach der Antragsteller Arbeitgebern eine kostenlose Probearbeit mit dem Ziel der Festeinstellung anbietet bzw. eine Praktikumsstelle (betriebliche Trainingsmaßnahme) annimmt mit dem Ziel des Erhalts und Erlangung beruflicher Kenntnisse und einer späteren Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis. Insoweit ist schon fraglich, ob von dem Antragsteller das Anbieten einer kostenlosen Probearbeit oder die Aufnahme einer Praktikumsstelle verlangt werden kann. Ungeachtet dieser Frage lässt aber auch diese Bestimmung in keiner Weise erkennen, welches konkrete Handeln und in welchem Umfang von dem Antragsteller gefordert wird. Es fehlt daher schon an der hinreichenden Bestimmtheit der dem Antragsteller auferlegten Pflichten.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage ist nach § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG grundsätzlich ganz anzuordnen, wenn sich einzelne Regelungen eines Eingliederungsverwaltungsakts nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II als rechtswidrig erweisen. Eine Eingliederungsvereinbarung bzw. ein sie ersetzender Verwaltungsakt stellt sich als das Instrument einer auf den Einzelfall angepassten Eingliederungsstrategie mit einer Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnahmen dar, so dass die für die Teilbarkeit eines derartigen Verwaltungsakts erforderliche Annahme, dass dieser von der Behörde auch ohne die als rechtswidrig erkannten Regelungen erlassen worden wäre, grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist ( LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. April 2012 - L 15 AS 77/12 B ER - ; a. M. LSG Hamburg, Beschluss vom 10. April 2013 - L 4 AS 93/13 B ER ).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167077&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2250

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt - Regelung zu den Bewerbungskosten ist nicht hinreichend bestimmt - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides
» Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines Eingliederungsverwaltungsaktes - Keine Sanktionen, wenn Verpflichtungen nicht hinreichend bestimmt sind
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt, denn im Bescheid ist nicht hinreichend bestimmt geregelt worden, wer die Kosten der dem Antragsteller auferlegten Maßnahme zu tragen hat.
»  Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - Zumutbarkeit eines 1-€-Jobs - keine sachgerechte Ermessensausübung
» Zur Rechtsfrage, wie konkret die Gegenleistungsverpflichtung des Leistungsträgers bei einem die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt geregelt sein muss - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten