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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Mehrbedarfsempfehlungen 2008 sind keine antizipierten Sachverständigengutachten, die von den Gerichten normähnlich angewendet werden können.

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Beitrag von Willi Schartema Di 15 Jul 2014 - 13:01

Anmerkung zu: BSG 4. Senat, Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R -, Autor: Jörg Neunaber,  RA
 
Leitsatz:

Quelle:  http://www.juris.de/jportal/portal/t/voy/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000007614&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1685/

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