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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Verweisung an den Güterichter bedarf weder übereinstimmender Anträge der Beteiligten noch eines übereinstimmend erklärten Einverständnisses. Allein eine Verweisung gegen den Willen eines oder beider Beteiligten ist im Regelfall ermessensfehlerhaft.
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.05.2014 - L 6 AS 132/14
Leitsätze (Juris)
Bedient sich die sozialstaatliche Verwaltung kooperativer Instrumente wie dem der Eingliederungsvereinbarung, so erscheint es vorzugswürdig, Konflikte über den Inhalt einer solchen Regelung für die Zukunft auch kooperativ zu lösen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170716&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1682/
Willi S
Leitsätze (Juris)
Bedient sich die sozialstaatliche Verwaltung kooperativer Instrumente wie dem der Eingliederungsvereinbarung, so erscheint es vorzugswürdig, Konflikte über den Inhalt einer solchen Regelung für die Zukunft auch kooperativ zu lösen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170716&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1682/
Willi S
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