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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 24 Jun 2014 - 12:51

Regelleistung als Sicherung des Existenzminimums.


Sozialgericht Gießen, Urteil vom 13.08.2013 - S 26 AS 1436/10 - Berufung anhängig beim Hessischem LSG unter dem Az. L 9 AS 666/13



Leitsätze (Autor)
Keine Annahme einer Bedarfsgemeinschaft bei Zusammenleben mit einem sich als Tourist in Deutschland aufhaltenden Ausländer.

Eine alleinerziehende Mutter hat Anspruch auf den vollen Regelsatz. Das kann auch gelten, wenn der Vater des Kindes im selben Haushalt lebt. Allerdings nur, wenn dieser selbst kein Einkommen hat und keine Leistungen bezieht.

Alleinerziehende hat einen Anspruch auf Übernahme der angemessenen Kosten für die Unterkunft in voller Höhe, eine Halbierung der angemessenen Kosten der Unterkunft ist gesetzeswidrig.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167802&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
Anmerkung: S. a. Vater zu Besuch - Voller Hartz-IV-Satz für alleinerziehende Mutter - weiterlesen aug n- tv - Ratgeber: http://www.n-tv.de/ratgeber/Voller-Hartz-IV-Satz-fuer-alleinerziehende-Mutter-article13057736.html
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1672/

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