Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Das Kindergeld kann nicht zur Hälfte gemäß der Anrechnungsvorschrift des § 1612 b BGB als Unterhalt betrachtet werden mit der Folge, dass eine Anrechnung bei der Leistungsbezieherin( LB) als Einkommen unterbleiben müsste.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Das Kindergeld kann nicht zur Hälfte gemäß der Anrechnungsvorschrift des § 1612 b BGB als Unterhalt betrachtet werden mit der Folge, dass eine Anrechnung bei der Leistungsbezieherin( LB) als Einkommen unterbleiben müsste.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.08.2013 - L 7 AS 1795/12
Leitsätze (Autor)
Den Bedarf übersteigenden Anteil des Kindergeldes ist als Einkommen der LB anzusehen.
Die Anrechnung des Kindergeldes mit seinem den Bedarf des Sohnes übersteigenden Anteil in voller Höhe auf den Bedarf der Leistungsbezieherin entspricht der gesetzlichen Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 4 SGB II. Weder stehen steuerrechtliche Bestimmungen noch die Vorschrift des § 1612 b BGB dieser Anrechnung entgegen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen § 1612 b BGB nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG Beschluss vom 14.07.2011 Az. BvR 932/10) und in dem Beschluss ausgeführt, dass die Anrechnungsregelung des § 1612 b BGB im Verhältnis der unterhaltspflichtigen Eltern zueinander nicht zu beanstanden sei, da insoweit Bar- und Betreuungsunterhalt gleichwertig nebeneinander stünden. Einen Bezug zu den Anrechnungsvorschriften des SGB II hat das Bundesverfassungsgericht hierbei nicht hergestellt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169804&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. LSG NRW, Urteil vom 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1651/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Den Bedarf übersteigenden Anteil des Kindergeldes ist als Einkommen der LB anzusehen.
Die Anrechnung des Kindergeldes mit seinem den Bedarf des Sohnes übersteigenden Anteil in voller Höhe auf den Bedarf der Leistungsbezieherin entspricht der gesetzlichen Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 4 SGB II. Weder stehen steuerrechtliche Bestimmungen noch die Vorschrift des § 1612 b BGB dieser Anrechnung entgegen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen § 1612 b BGB nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG Beschluss vom 14.07.2011 Az. BvR 932/10) und in dem Beschluss ausgeführt, dass die Anrechnungsregelung des § 1612 b BGB im Verhältnis der unterhaltspflichtigen Eltern zueinander nicht zu beanstanden sei, da insoweit Bar- und Betreuungsunterhalt gleichwertig nebeneinander stünden. Einen Bezug zu den Anrechnungsvorschriften des SGB II hat das Bundesverfassungsgericht hierbei nicht hergestellt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169804&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. LSG NRW, Urteil vom 24.02.2014 - L 19 AS 2286/13
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1651/
Willi S
Ähnliche Themen
» Eingliederungsvereinbarung an einen Unter 25 Jährigen - Rechtsfolgenbelehrung ungenügend – Anrechnung von Einkommen b. Sanktion - Kindergeld
» Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen trotz Weiterleitung desselbigen an das Kind; Kindergeld für im Haushalt lebende volljährige Kinder als Einkommen
» Kindergeldnachzahlung i.H.v. 1.840,00 EUR darf nur im Monat des Zuflusses als laufendes Einkommen angerechnet werden und beseitigt aktuell die Hilfebedürftigkeit - Eine Anrechnung wie einmaliges Einkommen mit Verteilung auf sechs Monate ist rechtswidrig.
» Zugeflossenes Kindergeld, welches als Einkommen auf die Bewilligung von SGB II-Leistungen angerechnet wurde, bleibt auch dann Einkommen, wenn die Bewilligung des Kindergeldes rückwirkend aufgehoben wird (vergleiche BSG vom 23.8.2011 - B 14 AS 165/10 R).
» BA hat neue SGB II – Weisungen rausgegeben Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015
» Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen trotz Weiterleitung desselbigen an das Kind; Kindergeld für im Haushalt lebende volljährige Kinder als Einkommen
» Kindergeldnachzahlung i.H.v. 1.840,00 EUR darf nur im Monat des Zuflusses als laufendes Einkommen angerechnet werden und beseitigt aktuell die Hilfebedürftigkeit - Eine Anrechnung wie einmaliges Einkommen mit Verteilung auf sechs Monate ist rechtswidrig.
» Zugeflossenes Kindergeld, welches als Einkommen auf die Bewilligung von SGB II-Leistungen angerechnet wurde, bleibt auch dann Einkommen, wenn die Bewilligung des Kindergeldes rückwirkend aufgehoben wird (vergleiche BSG vom 23.8.2011 - B 14 AS 165/10 R).
» BA hat neue SGB II – Weisungen rausgegeben Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema