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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Diesen Bürgern steht allen der Tariflohn zu die sollten ihn einklagen dazu gibt es schon einige Urteile vom BSG. sowie das vom BVerfG vom 9 Februar 2010

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Beitrag von Willi Schartema Do 1 Mai 2014 - 10:18

Die Saubermänner
Schwedt (MOZ) Jeden Monat sammeln die "Saubermänner" in ihren orangefarbenen West 20 Kubikmeter Müll im Stadtgebiet Schwedt ein. Es sind Langzeitarbeitslose, die vom Jobcenter an die Inpro GmbH vermittelt werden. Ein-Euro-Jobber, wie der Volksmund sagt.

Treff vor der Inpro-Zentrale im Haus der Bildung und Technologie. Geschäftsführer Michael Pries mit einem Teil seines Außenteams. Die Langzeitarbeitslosen in den orangefarbenen Westen fallen im Stadtbild auf und tragen dazu bei, Schwedt sauber zu halten.

©️ Dietmar Rietz
"20 Kubikmeter Kehricht ist irre viel", sagte Michael Pries, Geschäftsführer der Inpro GmbH. Er organisiert mit sechs Mitarbeitern den Einsatz von weit über 100 Frauen und Männern in Schwedt und auf den Dörfern des Amtes Gartz. Das sind öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse. Die Ein-Euro-Jobber dürfen nur machen, was die private Konkurrenz nicht erledigen kann oder will.
Die kleinen Gruppen von Straßenmüllsammler fallen mit ihren orangefarbenen Westen auf im Stadtbild. Auch anerkannt wird von den Schwedtern, dass sie in gutes Stück dazu beitragen, dass die Stadt sauberer wirkt als andere Orte. Altholz, Kehricht, Kippen, Papier, Plastebecher, Silvesterböller - alles, was anderen auf Straßen, Wegen und Plätzen aus der Hand fällt, wird eingesammelt. Besonders viel Müll wird auf dem Platz der Befreiung und am Bollwerk eingesammelt oder nach Stadtfesten. Im Gedächtnis geblieben ist den Außenteams das letztjährige Oktoberfest. Das war Müllsammeln im Akkord, säckeweise, schier endlos.
Im Winter beginnt die Arbeit um 7.30 Uhr. In den Sommermonaten schon um 6 Uhr. "Wir nutzen für die Außenteams das Tageslicht und meiden im Sommer die Mittagshitze", erklärt Michael Pries den wechselnden Arbeitsbeginn. Ihr Arbeitsgebiet reicht vom Bollwerk und Berliner Straße bis zur Leverkusener Straße am Waldrand - über das gesamte Stadtgebiet.
In den Teams haben alle eine lange Karriere als Arbeitslose hinter sich. Darunter sind Menschen mit Migrationshintergrund ebenso wie gebürtige Schwedter, ehemalige Chemiefacharbeiter, Handwerker. Ärzte. Der Fallmanager im Jobcenter verordnete ihnen den Ein-Euro-Job, um sie wieder für den Arbeitsmarkt zu aktivieren, Struktur in ihren Alltag zu bringen, das Selbstwertgefühl zu steigern, neue soziale Kontakte zu knüpfen.
Andrea, seit mehr als fünf Jahren arbeitslos und erst kurze Zeit in der "Saubermann"-Truppe, sagt zu ihrem Mini-Job: "Ich würde lieber etwas anderes machen, wenn ich eine andere, bezahlte Arbeit bekäme. Aber ich komme unter Leute und verdiene ein paar Euro dazu. Deshalb mache ich das hier." Daniel, seit mehr als zehn Jahren arbeitslos und seit ungefähr neun Monaten ein Inpro-"Saubermann" kommentiert: "Wenn Du den Dreck einsammeln musst, bist Du manchmal sauer. Aber Du überlegst Dir auch, ob Du noch mal einfach so was auf die Straße wirfst, weil Du weißt, wie viel Mühe es macht, das wieder einzusammeln." Er ist froh über den kleinen Job. 30 Stunden pro Woche ist er mit Kollegen im Stadtgebiet unterwegs. 1,10 Euro gibt es pro Stunde als Mehraufwandsentschädigung. "Na klar ist das Geld wichtig. Aber so komme ich vor allem unter Leute, mache was Sinnvolles. Wir machen Schwedt ein bisschen sauberer. Allemal besser als zu Hause sitzen und mir fällt die Decke auf den Kopf."
Manchmal stecken ihnen die Leute ein Schachtel Pralinen zu oder Schokolade. Mancher hat ein gutes Wort für ihre gute Arbeit. Das motiviert. Aber andere Passanten oder Zuschauer werden garstig, beschimpfen die Ein-Euro-Jobber "Müllmänner" oder faules Pack oder greifen tiefer in die Schimpfwortkiste. Oft die selben, die wider jedes Gesetz verlangen, dass Arbeitslose zwangsweise zur Arbeit herangezogen werden. Das stimmt die "Saubermänner" traurig.
Inpro-Geschäftsführer Michael Pries steht zu seinen Leuten. Er hat erst im April wieder Zugang vom Jobcenter bekommen. Er schätzt ein: "Die Arbeit meiner Leute ist wichtig und die Schwedter würden schnell merken, wenn Sie nicht mehr unterwegs wären. Außerdem glaube ich, dass ohne den mit einer Arbeit einhergehenden Zwang regelmäßig früh aufzustehen, pünktlich zur Arbeit zu gehen, zu arbeiten, hier soziale Kontakte zu haben und etwas Geld dazu zu verdienen mancher für den Arbeitsmarkt vielleicht völlig verloren gegangen wäre. Das ist für sie ein kleine, aber reale Chance, irgendwo den Fuß wieder in die Tür zu bekommen. Wir haben jede Woche Ehemalige im Büro, die sofort wieder anfangen würden. Aber den Einsatz regelt das Jobcenter den geltenden Kriterien." Pries ist seit 1998 in dem Geschäft und seit 2009 Geschäftsführer. Er schätzt, dass es Arbeit für doppelt so viel Leute gibt, wenn das Geld dafür da wäre. Hoffnung machte ihm folgende Meldung. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will deutlich mehr Geld für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zur Verfügung stellen. Ein entsprechender Vorschlag während der Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag eingebracht. Danach könnten in den kommenden vier Jahren die Mittel für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit um insgesamt 1,4 Milliarden Euro aufgestockt werden. Für 2014 ist wäre das ein Mehr von 325 Millionen Euro. Der Bundestagsabgeordnete Stefan Zierke hatte nachgerechnet und herausgefunden: "Konkret bedeutet das für das Jobcenter Uckermark eine Erhöhung der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik in diesem Jahr um 686332 Euro. Er glaubt, dass damit nach jahrelangen Kürzungen in diesem Bereich endlich eine Trendwende in Gang gesetzt werden kann. Zierke: "Das nützt vor allem den Langzeitarbeitslosen, von denen endlich wieder deutlich mehr eine Chance auf einen Arbeitsplatz, auf Qualifizierung und damit auf Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben erhalten.
Der ein oder andere seiner "Saubermänner ist heute sein Angestellter, andere sind Gemeindearbeiter geworden oder haben eine andere Anstellung gefunden. Für diese wenigen war der Ein-Euro-Job, die Chance, sich für eine Arbeit zu empfehlen, die Brücke auf den ersten Arbeitsmarkt.
Über das Programm Arbeit für Brandenburg kann Pries auch Leute am Schwedter Theater einsetzen, in der Requisite und zum Sauberhalten des Hugenottenparks zwischen Bollwerk und Wassersportzentrum. Andere Frauen und Männer helfen an der Musik- und Kunstschule oder sind als Integrationshelfer an Schulen aktiv. Pries versichert: "Alle ausgeführten Arbeiten sind marktneutral." Das soll heißen: Sie schaden der Privatwirtschaft nicht und nehmen keinem anderen Schwedter einen bezahlten Job weg.

Quelle:  http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1274021/

Rechtlicher Hinweis:

Diesen Bürgern steht allen der Tariflohn zu die sollten eine Wertersatzklage einreichen dazu gibt es schon einige Urteile vom BSG.
 
 Denn diese Tätigkeit ist eine Sozialversicherungspflichtige  Arbeit .
 
Steuern werden nicht bezahlt Sozialabgaben müssen bezahlt werden .
 
Das Zollamt muss dort eingeschaltet werden denn dies ist Schwarzarbeit die von den Jobcenter unter Androhung von Sanktionen erzwungen wird.   
 
Beweis:
 
Würde einer von diesen Bürgern die diese Tätigkeit ausführen sie auf einmal einfach verweigern würden sie Sanktioniert.
 
 Das Jobcenter bekämpft ja  wie in den Medien verbreitet wird Firmen die Sittenwidrige Löhne zahlen und  fordern von diesen Firmen den Tariflohn ein. 
 
Das gleiche mit den Sittenwidrigen löhnen macht aber das Jobcenter auch bei Ein -Euro Jobbern  die Arbeiten nachgehen müssen für 1.10  die Stunde das bedeutet  Sittenwidriger Lohn wird hier bezahlt  das mit Vorsatz. 
 

Jobcenter dürfen nicht in sittenwidrige Löhne vermitteln Arbeitslose dürfen von der Agentur für Arbeit nicht in Stellen mit sittenwidrigen Löhnen vermitteln. Das erklärte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion.
 
 
https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t449-jobcenter-durfen-nicht-in-sittenwidrige-lohne-vermitteln-arbeitslose-durfen-von-der-agentur-fur-arbeit-nicht-in-stellen-mit-sittenwidrigen-lohnen-vermitteln-das-erklarte-die-bundesregierung-auf-eine-anfrage-der-linksfraktion#449
 
 
Berliner Jobcenter dürfen Hartz IV-Empfänger nicht in rechtswidrige Arbeitsverhältnisse vermitteln und schon gar nicht mittels Sanktionen erzwingen - menschenwürdigen Existenz muss erhalten bleiben(Entscheidung des BVerfG vom 9. Februar 2010)

 
 
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/09/berliner-jobcenter-durfen-hartz-iv.html
 
 
 
Wertersatz einklagen bei rechtswidrigem Ein Euro Job
 

Klage: Beispiel 033
gegen das Jobcenter Märkischer Kreis
 

Thema: Wertersatz-Klage

bei rechtswidrigem Ein-Euro-Job

§ 16 SGB II

 

 

 

Das Urteil des Gerichtes ist ja Anfechtbar  die höhere Instanz hat immer Gültigkeit.
 
 
Urteile zum Thema: Wertersatzklagen bei rechtswidrigen Arbeitsgelegenheiten



Abwehr von Maßnahmen und 1 Euro Job nach Paragraph 16d SGB II
 
 
https://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t3466-abwehr-von-massnahmen-und-1-euro-job-nach-paragraph-16d-sgb-ii#3526
 
 
Begründung zur Anhörung vom xx.xx.2017, erhalten am xx.xx.2017


Die Maßnahme  oder  den Ein  Euro Job habe ich aus Gründen der fehlenden Zusätzlichkeit, Bestimmtheit nicht angetreten.

Gründe:
Ich hatte zuvor keine Gelegenheit erhalten, den Sinn und Zweck dieser Maßnahme Ein Euro Job
mit abzuklären. Sie ist außerdem nicht geeignet, meine Eingliederung zu fördern. Ich
werde keinerlei zusätzliche Qualifikation erwerben. Auch sonst ist nicht zu erwarten,
dass die Arbeitsgelegenheit mir bei der Suche nach einer regulären Beschäftigung in
irgendeiner Form weiterhilft.

Die im Bescheid nachgewiesene Arbeitsgelegenheit ist aus meiner Sicht nicht
gemeinnützig und/oder zusätzlich im Sinne des § 16 SGB II.
Des Weiteren fehlt es an einer Rechtsbehelfsbelehrung.

Eine Eingliederungsvereinbarung ist grundsätzlich nicht notwendig, denn wenn eine
solche nicht zustande kommt, sollen die Regelungen der
Eingliederungsvereinbarung gemäß § 15 SGB II durch Verwaltungsakt erfolgen.

Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass die Behörde (nicht der Maßnahme träger)
eindeutig und verbindlich die Arbeitsinhalte, die genaue wöchentliche Arbeitszeit und
Arbeitszeitverteilung, die Höhe der Mehraufwandsentschädigung sowie die Dauer der
Maßnahme festlegt.

Fehlt es hieran (wie hier, von Mo – Fr Arbeitszeit, Uhrzeit), ist die Arbeitsgelegenheit
wegen Unbestimmtheit rechtswidrig (und kann auch nicht mit späteren
Präzisierungen geheilt werden, insbesondere ist es unzulässig, den Maßnahme träger
über die genannten ,Essentialia der Arbeitsgelegenheit entscheiden zu lassen oder ihm hierbei Spielraum zu geben).
 


Das Schreiben vom xx. .xx. 2017 begründet außerdem noch keinen verbindlichen
Einsatz, weil ich mich erst noch bei dem Träger vorstellen sollte. Es handelt sich bei
dem Schreiben daher nicht um einen Verwaltungsakt (vgl. Urteil des
Bundessozialgerichtes vom 19.1.2005 – B 11a/11 AL 39/04 R). Der verbindliche
Arbeitseinsatz kommt erst dann zustande, wenn der Leistungsträger eine Zuweisung
vornimmt.

Des Weiteren sind mehrere der genannten Tätigkeitsbeschreibungen eigenständige
Berufe zuzuordnen.

Nicht wettbewerbsneutral / zusätzlich, da hierdurch regional ansässige Unternehmen
der privaten Wirtschaft (z.B. Gärtner, Gartenbaubetriebe, Köche,
Kindergärtner/Erzieher, Projektmanager, Mediengestalter) benachteiligt werden
können und somit Arbeitsplätze zerstört und die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
verhindert werden.
 
Weiterhin ist anzumerken:

Die Nachrangigkeit von AGH gegenüber anderen Förderleistungen wurde in § 16d
Abs. 5 SGB II festgelegt. Durch die Streichung des Wortes Arbeitsgelegenheit in §
3SGB II entfällt die gesetzliche Verpflichtung eines AGH-Angebotes für Jugendliche
und Ältere ab 58 Jahren und der Verweis auf den Vorrang der Vermittlung in
Ausbildung und Arbeit verdeutlicht die Nachrangigkeit von AGH.

§ 16d Abs. 5 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach diesem Buch, mit denen
die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unmittelbar
unterstützt werden kann, haben Vorrang gegenüber der Zuweisung in
Arbeitsgelegenheiten.

Urteil SG Frankfurt am Main S 14 AS 1054/07 vom 06.10.08
rechtswidriger nichtiger Verwaltungsakt wegen Ermangelung des Bestimmtheits- und
Konkretisierungsgebots der Mitwirkungspflichten Zentraler Bestandteil der
Eingliederungsvereinbarung ist die Konkretisierung der geforderten aktiven
Eigenbemühungen durch die Festlegung, welche Bemühungen der Hilfebedürftige in
welcher Häufigkeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form er sie
nachzuweisen hat. Im Rahmen der Konkretisierung der abzuverlangenden aktiven
Eigenbemühungen des Hilfebedürftigen ist ein einfaches Rekurrieren auf § 2 Abs. 1,
2 SGB II nicht ausreichend, da die abverlangten Eigenbemühungen auf ein
überschaubares, rechtssicher bestimmbares Maß reduziert werden müssen. Im
Hinblick auf die von den dem Kläger zu erbringenden Eigenbemühungen erschöpft
sich der Bescheid vom 20.06.2007 darin, den Kläger zur Nutzung aller Möglichkeiten,
um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten“
sowie uneingeschränkt zur „Mitwirkung an allen Maßnahmen zur Eingliederung“ zu
verpflichten. Dies entspricht auch nicht annähernd dem vorgenannten
Bestimmtheits- und Konkretisierungsgebot.
 

Bundessozialgerichtsurteil vom 13.04.2011, B 14 AS 98/10 R

Nach § 16d ist, sofern es sich um eine zusätzliche Tätigkeit handelt eine
angemessene Mehraufwandsentschädigung zu zahlen. Das die genannte
Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,28 € angemessen ist, wird bestritten. Es
ist nicht dargelegt, wie sich die Mehraufwandsentschädigung hier
zusammenrechnet. Eine Mehraufwandspauschale die für alle gleichermaßen gilt,
kann keine Angemessenheit des Einzelfalles schlüssig wieder spiegeln.

Verwaltungsgerichtliche Definition zur fehlenden Zusätzlichkeit:

Gemeinnützige Arbeit ... ist nur dann "zusätzlich", wenn es sich um Arbeiten handelt,
die im Rahmen vorhandener Arbeitsplätze regelmäßig nicht durchgeführt werden. An
dem Merkmal der Zusätzlichkeit mangelt es, wenn die Arbeiten in jedem Fall
durchgeführt werden müssen. (OVG Lüneburg 23.06.1983, FEVS 1984, 26 ff.)

Die Grenze der Zusätzlichkeit wird dann überschritten, wenn der Arbeitseinsatz in
den Bereich von vorhandenen regulären Arbeitsplätzen hineingeht oder wenn er auf
unabdingbar notwendige Verrichtungen zielt“, erklärt der VGH BW in Bezug auf
Archiv und Registratur arbeiten beim Sozialamt. (22.01.1992, FEVS 1993, 412)

Straßenreinigen, Heckenschneiden und Laubkehren in Grünanlagen oder
Friedhöfen, Schwimmbäder putzen, Sportanlagen pflegen, Wäscherei arbeiten im
Krankenhaus, Ausleihe in Bibliotheken, Hausmeistertätigkeiten in Schulen usw. sind
keine zusätzliche Arbeiten. Schneeräumen im Winter ebenfalls nicht. (VG Berlin,
ZfSH 1984, 374)

Arbeiten, die nur zu der Einsparung normaler Arbeitskräfte dienen bzw. die wegen
haushaltspolitisch bedingten Personalmangels nicht im notwendigen Umfang
durchgeführt wird können, obwohl sie zur eigentlichen Aufgabenerfüllung (etwa der
Gemeinde) gehören, fallen nicht hierunter (unter zusätzliche Arbeiten). (OVG NW

27.05.1991, FEVS 1993, 30, ebenso OVG NW 19.07.1995 Az: 8 A 46/92)

BSG Urteile im Bezug zur Zusätzlichkeit:


 Urteile zum Thema: Wertersatzklagen bei rechtswidrigen Arbeitsgelegenheiten:

BSG, 22.08.2013, B 14 AS 75/12 R
BSG, 21.12.2012, B 4 AS 32/12 BH
BSG , 2011-08-27, B 4 AS 1/10 R
BSG, 13.04.2011, B 14 AS 98/10 R
BSG, 13.04.2011, B 14 AS 101/10 R
 
Urteile zum Thema: Wertersatzklagen bei rechtswidrigen Arbeitsgelegenheiten


BSG, 22.08.2013, B 14 AS 75/12 R    .
"Ein Anspruch auf Wertersatz scheitert nicht von vornherein deshalb, weil die Klägerin die Arbeiten zunächst widerspruchslos ausgeführt hat." (Rn 20)

LSG Niedersachsen-Bremen, L 15 AS 88/10, 05.09.2012

SG Bremen, 23.02.2010, S 26 AS 1196/09    .



BSG, 21.12.2012, B 4 AS 32/12 BH .
LSG NRW, 2012-03-26, L 19 AS 708/10   .
SG Köln, 31.03.2010, S 17 AS 268/08



BSG , 2011-08-27, B 4 AS 1/10 R . .,   Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 12 AS 264/09
" Entsteht zwischen Maßnahmeträger und Maßnahmeteilnehmer iS des § 16 Abs 3 S 2 SGB 2 ein privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis eigener Art, das bei fehlendem Zuweisungsbescheid, fehlender Eingliederungsvereinbarung und fehlenden Voraussetzungen iS des § 16 Abs 3 S 2 SGB 2 zu einem Leistungsanspruch des Maßnahmeteilnehmers gegen den Maßnahmeträger aus bereicherungsrechtlichen Grundsätzen führt? Welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus, dass ein Leistungsempfänger in einem sog "Ein-Euro-Job" tätig wird, der offensichtlich nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung iS des § 16 Abs 3 S 2 Halbs 2 SGB 2 genügt?"


BSG, 13.04.2011, B 14 AS 98/10 R    .     Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 13 AS 419/07
"Hat ein Teilnehmer an einem sog Ein-Euro-Job einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs aus bereicherungsrechtlichen Grundsätzen oder einen Arbeitsentgeltanspruch, wenn wegen Rechtswidrigkeit der Maßnahme bzw Aufhebung des Heranziehungsbescheides die Arbeit vom Maßnahmeteilnehmer rechtsgrundlos geleistet wurde und Leistungsträger und Maßnahmeträger nicht identisch waren?"


BSG, 13.04.2011, B 14 AS 101/10 R    .     Vorinstanz: SG Oldenburg, S 45 AS 1461/08
"Hat ein Teilnehmer an einem sog Ein-Euro-Job bei einem privaten Maßnahmeträger (§ 16 Abs 3 S 2 SGB 2) einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs aus bereicherungsrechtlichen Grundsätzen oder einen Arbeitentgeltanspruch, wenn er behauptet die Arbeitsgelegenheit sei mangels "zusätzlicher Arbeit im öffentlichen Interesse" rechtswidrig, er aber eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet hat, die ihn allgemein zur Teilnahme an geförderter Beschäftigung verpflichtet?"
Quelle:     http://www.beispielklagen.de/klage033.html
 

Die Zuweisung in die AGHs erfolgte in den meisten Fällen gegen den Willen der Betroffenen und unter Androhung von Existenzbedrohenden Sanktionen.
Eine sogenannte Wertersatzklage gegen rechtswidrige 1-€-Jobs dient sowohl der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Tätigkeiten als auch der Nachforderung von Lohnersatz für die eingeforderte "Zwangsarbeit".

Möglichweise kann sogar ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn unter dem Vorwand der Verweigerung der Aufnahme einer solchen AGH sanktioniert wurde.
Es ist dringend angeraten rechtliche Beratung aufzusuchen und die Rechte rückwirkend einzufordern


"Armutslöhne haben eine wichtige Funktion"

Reinhard Jellen 05.01.2014
Arbeits- und Sozialrechtsprofessorin Helga Spindler über den Zusammenhang von Armut und wirtschaftlicher Prosperität. Teil 1

http://www.heise.de/tp/artikel/40/40612/1.html



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