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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Jobcenter dürfen nicht in sittenwidrige Löhne vermitteln Arbeitslose dürfen von der Agentur für Arbeit nicht in Stellen mit sittenwidrigen Löhnen vermitteln. Das erklärte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion.

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  Jobcenter dürfen nicht in sittenwidrige Löhne vermitteln Arbeitslose dürfen von der Agentur für Arbeit nicht in Stellen mit sittenwidrigen Löhnen vermitteln. Das erklärte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Empty Jobcenter dürfen nicht in sittenwidrige Löhne vermitteln Arbeitslose dürfen von der Agentur für Arbeit nicht in Stellen mit sittenwidrigen Löhnen vermitteln. Das erklärte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion.

Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Jul 2012 - 3:15


Demnach dürften Stellenangebote, die "gegen ein Gesetz oder die guten Sitten" verstoßen, nicht von der Agentur aufgenommen werden. Auch bei Hartz IV sei bei Stellen mit sittenwidrigen Löhnen "einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Ausübung einer Arbeit nicht zumutbar". Allerdings: Wann genau eine Entlohnung gegen die guten Sitten verstößt, ist umstritten und wohl auch regional unterschiedlich.

So bezeichnete das Sozialgericht Berlin ein monatlichen Bruttoentgelt von weniger als 1.058 Euro als sittenwidrig. Das Bundesarbeitsgericht sah dagegen eine Bezahlung von weniger als zwei Drittel eines üblicherweise gezahlten Tariflohns als Kriterium an. Auch die Europäische Sozialcharta, die einen angemessenen Lebensstandard durch die entsprechenden Löhne vorsieht, sieht die Bundesregierung nicht als verbindlich an. " Aufgrund der deklaratorischen Bedeutung der Vorschrift sowie der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe wie `gerecht`, `ausreicht` und `angemessen` lässt sich aus der Regelung in Artikel 4 Nummer 1 ESC jedoch kein individuell einklagbarer Anspruch auf ein in der Höhe bestimmtes Arbeitsentgelt herleiten."


Darüber, ob und wie viele Arbeitslose in Stellen mit sittenwidrigen Löhnen vermittelt wurden, liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben "keine Erkenntnisse" vor. Die Bundesagentur prüft jedoch nach eigenen Angaben Löhne auf Sittenwidrigkeit. "Grundlage für die Prüfung sittenwidriger Löhne sind Tarifverträge oder ortsübliche Löhne," so BA-Vorstand Heinrich Alt bereits im Frühjahr 2010.

http://www.berlinerumschau.com/news.php?id=52040&title=Bundesregierung%3A+Arbeitsagenturen+d%FCrfen+nicht+in+sittenwidrige+L%F6hne+vermitteln&storyid=1001337074988



Anmerkung von Willi 2: Sozialgericht Berlin Beschluss vom 19.09.2011, - S 55 AS 24521/11 ER -
Berliner Jobcenter dürfen Hartz IV-Empfänger nicht in rechtswidrige Arbeitsverhältnisse vermitteln und schon gar nicht mittels Sanktionen erzwingen.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/09/berliner-jobcenter-durfen-hartz-iv.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/bundesregierung-arbeitsagenturen-durfen.html

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