Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Bulgarische Staatsangehörige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Bulgarische Staatsangehörige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Bulgarische Staatsangehörige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Bulgarische Staatsangehörige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Bulgarische Staatsangehörige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Bulgarische Staatsangehörige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Bulgarische Staatsangehörige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Bulgarische Staatsangehörige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Bulgarische Staatsangehörige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Bulgarische Staatsangehörige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Bulgarische Staatsangehörige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

Nach unten

Bulgarische Staatsangehörige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)  Empty Bulgarische Staatsangehörige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

Beitrag von Willi Schartema Mo 28 Apr 2014 - 9:05

SG Bremen, Beschluss vom 15.04.2014 – S 33 SO 78/14 ER

Leitsatz  (Autor)
§ 21 Abs. 1 S. 1 SGB XII, der lediglich der Systemabgrenzung dient greift bei Hilfebedürftigen, die gem. § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind, nicht ein (umstritten, vgl. LSG Hamburg, v.14.1.2013 – L 4 AS 332/12 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2.10.2012, L 19 AS 1393/12 B ER, L 19 AS 1394/12; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20.7.2012, L 9 AS 563/12 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.6.2012, L 14 AS 933/12 B ER ).

Nach der Rechtsprechung des 15. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen, die vorliegend zugrunde gelegt wird, greift ein Ausschluss für Leistungen einer „Notversorgung” (nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII oder nach § 73 SGB XII) nicht (Beschluss v. 15.11.2013 – L 15 AS 365/13 B ER ).

Quelle: Sozietät Beier & Beier, Rechtsanwälte, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen , hier kann der Beschluss nachgelesen werden: http://www.kanzleibeier.eu/?p=2679

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1625/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Bulgarische Antragsteller haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II und auch keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.
»  Bulgarische Antragsteller haben Anspruch auf die jeweiligen Regelleistungen Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des Regelbedarfs nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII.
» Zum Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für bulgarische Staatsangehörige und zur Frage, ob ein Anspruch besteht, wenn der Antragsteller eine Tätigkeit ausgeübt hat, die als gering einzustufen ist und zum Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
»  Rumänische Staatsangehörige unterliegen dem Leistungsausschluss nach dem SGB II und haben auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe.
» Rumänische Antragsteller haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Ein Anspruch der Antragsteller auf Leistungen nach dem SGB XII kommt ebenfalls nicht in Betracht ( entgegen Rechtsprechung BSG ).

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten