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Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Form eines Integrationshelfers für den Schulbesuch des Antragstellers
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.02.2014 - L 9 SO 51/13 ER
Leitsätze ( Juris)
Eingliederungshilfeleistungen der Sozialhilfeträger sind nur im Rahmen des sozialhilferechtlich zu bestimmenden Kernbereichs der pädagogischen Aufgaben der Schule nicht zu erbringen. Nur der Kernbereich der schulischen Arbeit liegt nach dem Sinn und Zweck der §§ 53, 54 SGB XII grundsätzlich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Sozialhilfeträgers.
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=524BB3E866FB8F9C367047EBF856F3C4.jpe4?showdoccase=1&doc.id=JURE140005375&st=ent
Anmerkung: ebenso BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2262
Willi S
Leitsätze ( Juris)
Eingliederungshilfeleistungen der Sozialhilfeträger sind nur im Rahmen des sozialhilferechtlich zu bestimmenden Kernbereichs der pädagogischen Aufgaben der Schule nicht zu erbringen. Nur der Kernbereich der schulischen Arbeit liegt nach dem Sinn und Zweck der §§ 53, 54 SGB XII grundsätzlich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Sozialhilfeträgers.
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=524BB3E866FB8F9C367047EBF856F3C4.jpe4?showdoccase=1&doc.id=JURE140005375&st=ent
Anmerkung: ebenso BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2262
Willi S
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