Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Gleichstellung von Behinderten - SGB III
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Gleichstellung von Behinderten - SGB III
Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 30.10.2013 - L 2 AL 66/12 - Die Revision wird zugelassen.
Leitsätze (Autor)
Anspruch auf Gleichstellung kann auch dann bestehen, wenn eine konkrete Gefährdung des Arbeitsplatzes nicht vorliegt.
Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, des europäischen Antidiskriminierungsrechts sowie der grundgesetzlich geschützten Berufswahlfreiheit bedürfe § 2 Abs. 3 SGB IX einer neuen Auslegung.
In die Tatbestandsalternative "zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes" dürfe das Erfordernis einer konkreten Arbeitsplatzgefährdung nicht zwingend hineingelesen werden. Vom Schutzzweck der Norm seien auch Fälle umfasst, in welchen die Gleichstellung behinderten Menschen Laufbahnmöglichkeiten eröffne, die ihnen ohne die privilegierende Wirkung einer Gleichstellung verwehrt wären.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167224&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Siehe dazu auch - Mehr Möglichkeiten zur Gleichstellung - ein Beitrag von Dr. Babette Tondorf ( Kanzlei Menschen und Rechte ): http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/28059/Mehr-M%C3%B6glichkeiten-zur-Gleichstellung.htm
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259
Willi S
Leitsätze (Autor)
Anspruch auf Gleichstellung kann auch dann bestehen, wenn eine konkrete Gefährdung des Arbeitsplatzes nicht vorliegt.
Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, des europäischen Antidiskriminierungsrechts sowie der grundgesetzlich geschützten Berufswahlfreiheit bedürfe § 2 Abs. 3 SGB IX einer neuen Auslegung.
In die Tatbestandsalternative "zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes" dürfe das Erfordernis einer konkreten Arbeitsplatzgefährdung nicht zwingend hineingelesen werden. Vom Schutzzweck der Norm seien auch Fälle umfasst, in welchen die Gleichstellung behinderten Menschen Laufbahnmöglichkeiten eröffne, die ihnen ohne die privilegierende Wirkung einer Gleichstellung verwehrt wären.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167224&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Siehe dazu auch - Mehr Möglichkeiten zur Gleichstellung - ein Beitrag von Dr. Babette Tondorf ( Kanzlei Menschen und Rechte ): http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/28059/Mehr-M%C3%B6glichkeiten-zur-Gleichstellung.htm
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259
Willi S
Ähnliche Themen
» Keine Anspruch von Soldaten auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen - Besonderheiten des Soldatenverhältnisses - Arbeitsstelle eines Soldaten ist kein Arbeitsplatz im Sinne von § 73 Abs. 1 SGB IX SGB III
» Alleine das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit bedingt für sich alleine nicht die Ungeeignetheit eines Arbeitsplatzes, der durch eine Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX behalten oder erlangt werden soll. Vielmehr ist die Geeignetheit des Arbeitsplatzes
» Das BSG kippt die Regelsatzkürzung von Behinderten im Elternhaus und WG / Jetzt Überprüfungsanträge stellen!
» BGG- Behindertengleichstellungsgesetz Schlichtungsstelle auch zuständig bei Konflikten über Sozialleistungen bei Behinderten
» Sozialhilfe - keine Kostenübernahme einer Ferienfreizeit für einen behinderten Menschen bei eigener Wohnung.
» Alleine das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit bedingt für sich alleine nicht die Ungeeignetheit eines Arbeitsplatzes, der durch eine Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX behalten oder erlangt werden soll. Vielmehr ist die Geeignetheit des Arbeitsplatzes
» Das BSG kippt die Regelsatzkürzung von Behinderten im Elternhaus und WG / Jetzt Überprüfungsanträge stellen!
» BGG- Behindertengleichstellungsgesetz Schlichtungsstelle auch zuständig bei Konflikten über Sozialleistungen bei Behinderten
» Sozialhilfe - keine Kostenübernahme einer Ferienfreizeit für einen behinderten Menschen bei eigener Wohnung.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema