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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gleichstellung von Behinderten - SGB III

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Gleichstellung von Behinderten -   SGB III Empty Gleichstellung von Behinderten - SGB III

Beitrag von Willi Schartema Mo 17 März 2014 - 13:44

Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 30.10.2013 - L 2 AL 66/12 - Die Revision wird zugelassen.

Leitsätze (Autor)
Anspruch auf Gleichstellung kann auch dann bestehen, wenn eine konkrete Gefährdung des Arbeitsplatzes nicht vorliegt.

Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, des europäischen Antidiskriminierungsrechts sowie der grundgesetzlich geschützten Berufswahlfreiheit bedürfe § 2 Abs. 3 SGB IX einer neuen Auslegung.

In die Tatbestandsalternative "zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes" dürfe das Erfordernis einer konkreten Arbeitsplatzgefährdung nicht zwingend hineingelesen werden. Vom Schutzzweck der Norm seien auch Fälle umfasst, in welchen die Gleichstellung behinderten Menschen Laufbahnmöglichkeiten eröffne, die ihnen ohne die privilegierende Wirkung einer Gleichstellung verwehrt wären.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167224&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: Siehe dazu auch - Mehr Möglichkeiten zur Gleichstellung - ein Beitrag von Dr. Babette Tondorf ( Kanzlei Menschen und Rechte ): http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/28059/Mehr-M%C3%B6glichkeiten-zur-Gleichstellung.htm 

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259

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