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Lernförderung nach § 28 SGB II auch bei voraussichtlichem längerfristigem Bedarf.
Quelle: RA Jens Hake, Salztorswall 5a, 21682 Stade , hier zum Beschluss: http://s7.directupload.net/images/140127/xpctwpwx.pdf
Anmerkung: gleicher Auffassung LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2013 - L 19 AS 2015/13 B ER und SG Schleswig, Beschluss vom 11.12.2013 - S 22 AS 177/13 ER.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2249
Willi S
Anmerkung: gleicher Auffassung LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2013 - L 19 AS 2015/13 B ER und SG Schleswig, Beschluss vom 11.12.2013 - S 22 AS 177/13 ER.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2249
Willi S
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