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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bessere Lernförderung durch Teilhabepaket Künftig soll eine Lernförderung über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch möglich sein, wenn die Versetzung eines Kindes nicht unmittelbar gefährdet ist.

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Bessere Lernförderung durch Teilhabepaket Künftig soll eine Lernförderung über Leistungen des Bildungs- und  Teilhabepaketes auch möglich sein, wenn die Versetzung eines Kindes  nicht unmittelbar gefährdet ist.  Empty Bessere Lernförderung durch Teilhabepaket Künftig soll eine Lernförderung über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch möglich sein, wenn die Versetzung eines Kindes nicht unmittelbar gefährdet ist.

Beitrag von Willi Schartema Mo 4 Jun 2018 - 8:40

Das kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/2268 – PDF, 334 KB) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/1806 – PDF, 137 KB) der FDP-Fraktion an. Die Regierung verweist dabei auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der verbesserte Leistungen für Bildung und Teilhabe vorsieht.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 348 v. 30.05.2018: https://www.juris.de/jportal/portal/t/10h7/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180501495&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2370/
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