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Bessere Lernförderung durch Teilhabepaket Künftig soll eine Lernförderung über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch möglich sein, wenn die Versetzung eines Kindes nicht unmittelbar gefährdet ist.
Das kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/2268 – PDF, 334 KB) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/1806 – PDF, 137 KB) der FDP-Fraktion an. Die Regierung verweist dabei auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der verbesserte Leistungen für Bildung und Teilhabe vorsieht.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 348 v. 30.05.2018: https://www.juris.de/jportal/portal/t/10h7/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180501495&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2370/
Willi S
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 348 v. 30.05.2018: https://www.juris.de/jportal/portal/t/10h7/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180501495&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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