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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Jan 2014 - 10:11

Bei einer auswärtigen Tätigkeit können dies in erster Linie die Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwendungen sein (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012, Rdnr. 24 ff.). Vorliegend kommen auch noch sonstige notwendige oder tatsächliche Aufwendungen der Fernfahrertätigkeit wie etwa Übernachtungs- oder Reisenebenkosten in Betracht.

Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.07.2013 - L 3 AS 910/13 ZVW - neu eröffnetes Berufungsverfahren von BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 (Az. B 4 AS 27/12 R)

Leitsätze (Autor)

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166482&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2247

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