Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Keine Übernahme rückständiger Stromschulden, wenn sich eine Hilfeempfängerin ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Keine Übernahme rückständiger Stromschulden, wenn sich eine Hilfeempfängerin ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Keine Übernahme rückständiger Stromschulden, wenn sich eine Hilfeempfängerin ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Keine Übernahme rückständiger Stromschulden, wenn sich eine Hilfeempfängerin ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Keine Übernahme rückständiger Stromschulden, wenn sich eine Hilfeempfängerin ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Keine Übernahme rückständiger Stromschulden, wenn sich eine Hilfeempfängerin ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Keine Übernahme rückständiger Stromschulden, wenn sich eine Hilfeempfängerin ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Keine Übernahme rückständiger Stromschulden, wenn sich eine Hilfeempfängerin ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Keine Übernahme rückständiger Stromschulden, wenn sich eine Hilfeempfängerin ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Keine Übernahme rückständiger Stromschulden, wenn sich eine Hilfeempfängerin ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Keine Übernahme rückständiger Stromschulden, wenn sich eine Hilfeempfängerin ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss.

Nach unten

Keine Übernahme rückständiger Stromschulden, wenn sich eine Hilfeempfängerin ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss.  Empty Keine Übernahme rückständiger Stromschulden, wenn sich eine Hilfeempfängerin ein sozialwidriges unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss.

Beitrag von Willi Schartema Mo 6 Jan 2014 - 14:00

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.09.2013 - L 6 AS 597/13 B ER

Vorliegend ist nämlich ein erkennbarer Wille zur Selbsthilfe nicht einmal entfernt erkennbar. Nachdem ihr mittlerweile vier Darlehen wegen aufgelaufener weit überhöhter rückständiger Stromkosten gewährt wurden, hat die Antragstellerin ihren Strombedarf seit dem 12. Dezember 2012 nicht nur nicht gedrosselt, sondern sogar noch um rund 52 Prozent gesteigert.

Die Gesamtumstände des vorliegenden Falles lassen nur den Schluss zu, dass die exorbitanten Stromverbräuche der Antragstellerin entweder auf ihr schuldhaft perpetuiertes unwirtschaftliches Verhalten oder auf eine grundsätzlich ungeeignete, weil wegen des drastisch überhöhten Strom- bzw. Heizungsbedarfs unangemessene Wohnung zurückzuführen sind.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165248&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: Ebenso - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. September 2009 - L 13 AS 252/09

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2242

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Der Einrichtungsträger als Sonderrechtsnachfolger nach § 19 Abs 6 SGB XII muss sich den Verkehrswert vorhandenen Vermögens des Berechtigten nach dessen Tod entgegenhalten lassen; ein fiktiver Verbrauch ist nicht vorgesehen.
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden - vergleichbare Notlage - wiederholte Stromschulden und -sperrung - sozialwidriges Verhalten
» Beschwerde gegen einstweilige Anordnung - Arbeitslosengeld II - Darlehen für Stromschulden - unwirtschaftliches sozialwidriges Verhalten - Beheizung des Hauses mit Strom nach Gassperre
» Keine Übernahme von Stromschulden, wenn ALGII- Bezieher Rückstände sozialwidrig herbeiführt.
» Keine Übernahme von wiederholten Stromschulden, wenn der Hilfebedürftige seinen unangemessenen Stromverbrauch nicht im Auge hatte

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten