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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Schwarz/Rote Koalition: Aufruf am die SPD Mitglieder dem Koalitionsvertrag nicht zuzustimmen

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Beitrag von Willi Schartema Fr 29 Nov 2013 - 9:34

Der Koalitionsvertrag ist fertig und wird nun der Öffentlichkeit vorgestellt und verkauft. Ich möchte mir daher diesen an ein paar Punkten vornehmen und darauf eingehe, was da drin steht und welche Folgen das hat. Den Koalitionsvertrag gibt es hier zu lesen: http://www.spiegel.de/media/media-32776.pdf

+++ Umsetzung der „Ergebnisse der 2013 gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) intensiv geprüft und gegebenenfalls gesetzgeberisch umgesetzt“ (S. 66).
Die „Rechtsvereinfachungen“ stellen für SGB II – Bezieher weitgehend einen Horrorkatalog da, sie beinhalten einen weiteren massiven Abbau sozialer Grundrechte und Leistungskürzungen.

+++ Mindestlohnregelung
Ein Mindestlohn von 8,50 EUR (brutto) ist ein Einkommen kurz oberhalb von Hartz IV. Davon kann keiner leben und bedeutet die dauerhafte Zementierung von Armutslöhnen. Jede Debatte über Löhne kann erst ab 10 EUR beginnen!

+ Bundesweiter Mindestlohn faktisch erst 2017. Bis dahin soll es eine Reihe von Ausnahmen geben. Zb für „ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Rahmen der Minijobregelung vergütet werden“ (was meinse denn damit) soll der Mindestlohn nicht gelten (S. 68).

+ Die Union hatte in den Verhandlungen auf Ausnahmeregelungen für Zeitungsausträger, Schüler, Praktikanten, Rentner und Langzeitarbeitslose gedrängt. Diese Regelungen sind zwar aus dem endgültigen Koalitionsvertrag draußen, mit Sicherheit wird aber versucht durch Ausnahmeregelungen sie faktisch wieder durchzusetzen. Das hier von SPD elementarer Widerstand geleistet wird, damit ist von einer SPD und Regierungsverantwortung nicht zu rechnen.

+ »Tarifeinheit«
Unter diesem Stichwort soll das Streikrecht der Arbeitnehmer eingeschränkt werden. Der Sinn dieser von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und anderen Konzernvertretern heftig geforderten Neuregelung ist klar: Sie wollen in Ruhe produzieren lassen und Profite einfahren. Die Großgewerkschaften sollen sich nicht durch kleinere Spartenorganisationen unter Druck gesetzt sehen, mehr für ihre Klientel herauszuholen. Mehr dazu hier: http://www.labournet.de/politik/gw/tarifpolitik/tarifdebatte/tarifeinheit/gemeinsame-interessen-koalition-will-tarifeinheit/?cat=6757


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de"

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