Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
  Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
  Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
  Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
  Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
  Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
  Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
  Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
  Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
  Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
  Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig

Nach unten

  Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig Empty Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig

Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Jul 2012 - 5:01

sind vor allem Selbstständige.
>
> Gekündigt werden darf ihnen zwar nicht. Doch nach Ablauf des Mahnverfahrens haben sie laut Gesetz nur noch Anspruch auf Notfall- und Schmerzbehandlungen sowie Leistungen bei Schwangerschaft. Jeder Arztbesuch, der nicht in diese Kategorien fällt, muss privat bezahlt werden. Selbst, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden - die Schulden samt Säumniszuschlägen wachsen weiter. Sobald entsprechende Einkünfte vorhanden sind, können sie eingetrieben werden.



Wenn der Beitrag nicht mehr gezahlt werden kann
Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen
Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig sind vor allem Selbstständige.

Gekündigt werden darf ihnen zwar nicht. Doch nach Ablauf des Mahnverfahrens haben sie laut Gesetz nur noch Anspruch auf Notfall- und Schmerzbehandlungen sowie Leistungen bei Schwangerschaft. Jeder Arztbesuch, der nicht in diese Kategorien fällt, muss privat bezahlt werden. Selbst, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden - die Schulden samt Säumniszuschlägen wachsen weiter. Sobald entsprechende Einkünfte vorhanden sind, können sie eingetrieben werden.

Wie kommen Betroffene aus diesem Dilemma wieder heraus? Wichtig ist, schnellstmöglich mit der gesetzlichen Kasse seinen tatsächlichen Status zu klären. Denn nicht jeder, der sich als Selbstständiger sieht, ist auch ein solcher im Sinne der Krankenkasse. Entscheidend ist, ob man tatsächlich »hauptberuflich selbstständig tätig« ist.

Denn das hat durchaus gravierende Konsequenzen: Für Hauptberufliche kostet in diesem Jahr der einheitliche Mindestbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 343,55 Euro im Monat. Als Berechnungsgrundlage dient ein vom Gesetzgeber festgelegtes Mindesteinkommen von 1968,75 Euro monatlich. Das gilt selbst dann, wenn der Betreffende nur 1000 Euro verdient.

Ist man hingegen nicht »hauptberuflich« tätig, sondern verdient lediglich etwas für die Haushaltskasse hinzu, kann man als »sonstiger freiwilliger Versicherter« eingestuft werden. Dann kostet der Mindestbeitrag nur noch rund 130 Euro plus Pflegeversicherung im Monat. Hier wird ein Monatseinkommen von 875 Euro zu Grunde gelegt.

Wer weniger als 375 Euro monatlich verdient, hat noch eine andere Option: Er kann sogar gänzlich beitragsfrei über die gesetzliche Kasse seines Ehepartners versichert werden.

Laut Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen gilt eine selbstständige Tätigkeit erst dann als hauptberuflich, »wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten deutlich übersteigt«. Als Maßstab für den zeitlichen Aufwand werden 20 Stunden wöchentlich angesetzt. Bis Ende 2010 galten noch 18 Stunden. Nachlesen kann man die Details im Rundschreiben des Spitzenverbandes RS 2010/594 vom 8. Dezember 2010.

Manche waren möglicherweise nie wirklich hauptberuflich selbstständig, auch wenn sie sich als solche bei der Kasse angemeldet hatten. Bei anderen kann sich das Auftragsvolumen so verringert haben, dass sie die Kriterien des Hauptberuflichen inzwischen nicht mehr erfüllen.

Betroffene sollten ihre Einkommensnachweise von 2011 für die Verhandlung mit der Krankenkasse mitnehmen. Die Maßgaben des Spitzenverbandes zur Hauptberuflichkeit gelten seit 1. Januar 2011, aber nicht rückwirkend für die Jahre zuvor. Letztlich ist die Einstufung immer eine Einzelfallentscheidung.

UWE GABLER

http://www.neues-deutschland.de/artikel/229491.wenn-der-beitrag-nicht-mehr-gezahlt-werden-kann.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/06/selbstandige-gkv-wenn-der-beitrag-nicht.html

Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Altersforscher Butterwegge kritisiert Rentenpläne der Bundesregierung - "Das Beste daran ist der Name" -Leben mehr als eine Million Menschen auf dem Hartz-IV-Niveau von 688 Euro?
» SZ: Eine treffende Reportage - Ungleichheit in Deutschland Viele Deutsche leben am Existenzminimum. Ihre Wut frisst sich in die Gesellschaft - eine Spurensuche.Viele Deutsche leben am Existenzminimum. Ihre Wut frisst sich in die Gesellschaft - eine
» Behinderte Studenten können neben dem Bafög noch Anspruch auf Sozialhilfeleistungen als Eingliederungshilfe für ihre Unterkunft haben, wenn ihre Wohnung wegen der Behinderung teurer ist als üblich. BSG, Urt. v. 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R
»  Lutz Hausstein: Mitarbeiter der Jobcenter: Zielen Sie nicht auf Ihre Mitmenschen! und ... Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter, beenden Sie diese Tragödie durch Ihre Menschlichkeit!
» Eine Hauseigentümerin, die ihr Hausgrundstück an ihren Prozessbevollmächtigten verkauft, um Hartz-IV-Leistungen zu erhalten, handelt sittenwidrig, wenn sie sich den Kaufpreis nicht vor ihrem Rentenbeginn auszahlen lässt und verlangt, ihre Miete solle vom

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten