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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Vereinnahmte Umsatzsteuer, die steuerrechtlich nur ein durchlaufender Posten darstellt, ist, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie im Bedarfszeitraum auch abgeführt wurde, als bedarfsbereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Vereinnahmte Umsatzsteuer, die steuerrechtlich nur ein durchlaufender Posten darstellt, ist, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie im Bedarfszeitraum auch abgeführt wurde, als bedarfsbereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Vereinnahmte Umsatzsteuer, die steuerrechtlich nur ein durchlaufender Posten darstellt, ist, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie im Bedarfszeitraum auch abgeführt wurde, als bedarfsbereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Vereinnahmte Umsatzsteuer, die steuerrechtlich nur ein durchlaufender Posten darstellt, ist, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie im Bedarfszeitraum auch abgeführt wurde, als bedarfsbereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

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Vereinnahmte Umsatzsteuer, die steuerrechtlich nur ein durchlaufender Posten darstellt, ist, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie im Bedarfszeitraum auch abgeführt wurde, als bedarfsbereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

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Vereinnahmte Umsatzsteuer, die steuerrechtlich nur ein durchlaufender Posten darstellt, ist, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie im Bedarfszeitraum auch abgeführt wurde, als bedarfsbereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

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Vereinnahmte Umsatzsteuer, die steuerrechtlich nur ein durchlaufender Posten darstellt, ist, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie im Bedarfszeitraum auch abgeführt wurde, als bedarfsbereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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Vereinnahmte Umsatzsteuer, die steuerrechtlich nur ein durchlaufender Posten darstellt, ist, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie im Bedarfszeitraum auch abgeführt wurde, als bedarfsbereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

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Vereinnahmte Umsatzsteuer, die steuerrechtlich nur ein durchlaufender Posten darstellt, ist, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie im Bedarfszeitraum auch abgeführt wurde, als bedarfsbereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

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Vereinnahmte Umsatzsteuer, die steuerrechtlich nur ein durchlaufender Posten darstellt, ist, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie im Bedarfszeitraum auch abgeführt wurde, als bedarfsbereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen

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Beitrag von Willi Schartema Mo 4 Nov 2013 - 11:36

(vgl. hierzu: Urteil des BSG vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R - im Terminsbericht Nr. 41/13 vom 23.08.2013 lfd. Ziff. 4).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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