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Arbeitsunfähigkeit beendet die ungenehmigte Ortsabwesenheit.
Sozialgericht Magdeburg, Urteil vom 01.10.2013 - S 16 AS 2207/10
Leitsätze von RA Michael Loewy
§ 7 Abs. 4a SGB II a. F. (nicht genehmigte Ortsabwesenheit) ist teleologisch dann zu reduzieren, wenn der Leistungsberechtigte nicht in der Lage ist (hier durch eine bescheinigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), durch den Leistungsausschluss zur aktiven Teilnahme an Eingliederungsleistungen motiviert zu werden. Denn dieser Zweck (Vermittlung in Arbeit) kann nicht erreicht werden, wenn es dem Leistungsberechtigten objektiv unmöglich ist, diesem Zweck gerecht zu werden. Dies gilt für den ganzen Zeitraum in dem das mit dem Leistungsausschluss bezweckte Motiv nicht erfüllt werden kann.
Der Volltext der Entscheidung ist nachzulesen auf der Homepage des RA für Sozialrecht Michael Loewy, hier: Urteile - Anwaltskanzlei Michael Loewy
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Leitsätze von RA Michael Loewy
§ 7 Abs. 4a SGB II a. F. (nicht genehmigte Ortsabwesenheit) ist teleologisch dann zu reduzieren, wenn der Leistungsberechtigte nicht in der Lage ist (hier durch eine bescheinigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), durch den Leistungsausschluss zur aktiven Teilnahme an Eingliederungsleistungen motiviert zu werden. Denn dieser Zweck (Vermittlung in Arbeit) kann nicht erreicht werden, wenn es dem Leistungsberechtigten objektiv unmöglich ist, diesem Zweck gerecht zu werden. Dies gilt für den ganzen Zeitraum in dem das mit dem Leistungsausschluss bezweckte Motiv nicht erfüllt werden kann.
Der Volltext der Entscheidung ist nachzulesen auf der Homepage des RA für Sozialrecht Michael Loewy, hier: Urteile - Anwaltskanzlei Michael Loewy
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
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