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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Genehmigte Ortsabwesenheit: Anspruch auf Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

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Genehmigte Ortsabwesenheit: Anspruch auf Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit Empty Genehmigte Ortsabwesenheit: Anspruch auf Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Beitrag von Willi Schartema Sa 26 Aug 2017 - 8:44

1. Dem Anspruch auf Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nach § 146 SGB III steht der Aufenthalt außerhalb des Nahbereichs der Agentur für Arbeit nicht entgegen. Aus dem Wortlaut geht nicht hervor, dass die Leistungsfortzahlung spätestens mit Ablauf der genehmigten Ortsabwesenheit endet, wenn die Arbeitsunfähigkeit während des Zeitraums mit Anspruch auf Leistungszahlung eintritt (Gerichtsbescheid vom 27.06.2017, S 8 AL 812/17).
Komplett: http://www.sg-stuttgart.de/pb/,Lde/4710114/?LISTPAGE=1211600
 Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2232/
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