Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Aufstocker im SGB2 – Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Aufstocker im SGB2 – Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 Aufstocker im SGB2 – Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 Aufstocker im SGB2 – Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 Aufstocker im SGB2 – Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 Aufstocker im SGB2 – Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 Aufstocker im SGB2 – Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 Aufstocker im SGB2 – Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 Aufstocker im SGB2 – Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 Aufstocker im SGB2 – Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Aufstocker im SGB2 – Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II

Nach unten

 Aufstocker im SGB2 – Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II Empty Aufstocker im SGB2 – Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II

Beitrag von Willi Schartema Fr 11 Okt 2013 - 10:33

LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.12.2012 – L 6 AS 611/11 (Pressemeldung 4/2013 Landessozialgericht RP)
Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II


Das LSG Mainz hat entschieden, dass eine jährliche Berechnung des Einkommens bei selbstständiger Tätigkeit mit einer anteiligen Verteilung auf die 12 Kalendermonate nicht nur bei Saisonbetrieben vorgenommen werden kann, sondern auch in anderen Betrieben, wenn eine jahresbezogene Betrachtung erforderlich ist.


Eine solche Berechnung könne vorzunehmen sein, wenn nur in einzelnen Monaten des jeweiligen Jahres Einkünfte erzielt werden, es sei dann nicht nur auf den sechsmonatigen Bewilligungszeitraum abzustellen. Dies habe zur Folge, dass auch im Bewilligungszeitraum monatlich nur ein Zwölftel der Einkünfte berücksichtigt werde, was zu höheren Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (“Hartz IV”) führen könne, so das Landessozialgericht.


Die Firma der Klägerin bot hochhitzefeste Produkte für Industriebetriebe an. Die Auftragsvergabe an die Firma und die Erzielung von Einkünften erfolgte unregelmäßig und nur an drei bis vier Monaten im Jahr. Das beklagte Jobcenter hatte bei der Leistungsbewilligung nur auf die Einkünfte im sechsmonatigen Bewilligungszeitraum abgestellt, in den ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Einkünfte fiel.
Das Sozialgericht hatte diese Berechnungsweise bestätigt.



Die Berufung der Klägerin war vor dem LSG Mainz erfolgreich.



Zwar sei bei einer Neuregelung der für die Anrechung von Einkünften anzuwendenden Verordnung (Alg-II-Verordnung) ab 01.01.2008 stärker auf den jeweiligen Bewilligungsabschnitt und nicht wie früher auf die jährlich zu versteuernden Einkünfte abgestellt worden. Dies gelte aber nicht ohne Ausnahme. Nicht nur bei Saisonbetrieben entspreche es der Eigenart des Betriebes, auf eine jährliche Berechnung abzustellen. Auch bei dem Betrieb der Klägerin mit Einkünften in nur wenigen Monaten müsse eine jährliche Berechnung durchgeführt werden.



Damit wird das im Bewilligungszeitraum erzielte Einkommen auch auf außerhalb dieses Zeitraums liegende Monate verteilt, so dass in diesen dann später ggf. niedrigere Leistungen zu gewähren sind, im streitigen Bewilligungszeitraum jedoch höhere.


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten