Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
wegen - Keine Übernahme von Mietschulden im Eilverfahren wegen fehlender Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) trotz Räumungsklage  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
wegen - Keine Übernahme von Mietschulden im Eilverfahren wegen fehlender Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) trotz Räumungsklage  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
wegen - Keine Übernahme von Mietschulden im Eilverfahren wegen fehlender Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) trotz Räumungsklage  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
wegen - Keine Übernahme von Mietschulden im Eilverfahren wegen fehlender Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) trotz Räumungsklage  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
wegen - Keine Übernahme von Mietschulden im Eilverfahren wegen fehlender Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) trotz Räumungsklage  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
wegen - Keine Übernahme von Mietschulden im Eilverfahren wegen fehlender Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) trotz Räumungsklage  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
wegen - Keine Übernahme von Mietschulden im Eilverfahren wegen fehlender Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) trotz Räumungsklage  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
wegen - Keine Übernahme von Mietschulden im Eilverfahren wegen fehlender Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) trotz Räumungsklage  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
wegen - Keine Übernahme von Mietschulden im Eilverfahren wegen fehlender Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) trotz Räumungsklage  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
wegen - Keine Übernahme von Mietschulden im Eilverfahren wegen fehlender Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) trotz Räumungsklage  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Keine Übernahme von Mietschulden im Eilverfahren wegen fehlender Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) trotz Räumungsklage

Nach unten

wegen - Keine Übernahme von Mietschulden im Eilverfahren wegen fehlender Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) trotz Räumungsklage  Empty Keine Übernahme von Mietschulden im Eilverfahren wegen fehlender Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) trotz Räumungsklage

Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Okt 2013 - 20:25

SG Hildesheim, Beschluss vom 01.10.2013 - S 33 AS 1375/13 ER

„Richtig ist zwar, dass bereits ein Räumungstitel der aktuell bewohnten Wohnung vorliegt, vor dem Hintergrund, dass jedoch eine Räumungsfrist bis zum 31.01.2014 eingeräumt wurde und den Antragstellern somit noch rund 4 Monate zur Beschaffung von neuem Wohnraum verbleiben, ist zur Überzeugung der Kammer eine Eilbedürftigkeit aktuell noch nicht gegeben. Dies gilt insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietwohnungen 3 Monate beträgt und die Möglichkeit besteht, dass innerhalb der noch verbleibenden 4 Monate noch weitere Wohnungen aufgrund von Kündigungen verfügbar werden.“

Quelle: Herbert Masslau, hier zu der Webseite: Home/Impressum 

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten