Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 SG Duisburg: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Rentenantragstellung EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 SG Duisburg: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Rentenantragstellung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 SG Duisburg: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Rentenantragstellung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 SG Duisburg: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Rentenantragstellung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 SG Duisburg: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Rentenantragstellung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 SG Duisburg: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Rentenantragstellung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 SG Duisburg: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Rentenantragstellung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 SG Duisburg: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Rentenantragstellung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 SG Duisburg: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Rentenantragstellung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 SG Duisburg: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Rentenantragstellung EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

SG Duisburg: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Rentenantragstellung

Nach unten

 SG Duisburg: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Rentenantragstellung Empty SG Duisburg: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Rentenantragstellung

Beitrag von Willi Schartema Di 25 Jun 2013 - 21:18

Sozialgericht Duisburg, Beschluss vom 28.1.2013 - S 25 AS 4787/12 ER

Es bestehen nämlich ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Rentenantragstellung.

Nach § 5 Abs 3 S 1 SGB II können die Leistungsträger, sofern Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen bei einem anderen Träger nicht stellen, anstelle des Leistungsberechtigten den Antrag selber stellen sowie Rechtsbehelf und Rechtsmittel einlegen.

Hieraus folgt, dass sowohl die Stellung des Antrags anstelle des Leistungsempfängers, als auch die Aufforderung, einen derartigen Antrag zu stellen, im Ermessen des Leistungsträgers steht (LSG NRW Beschluss vom 12.06.2012, L 7 AS 916/12 B ER; Beschluss vom 01.02.2010, L 19 B 371/09 AS ER; LSG Hessen, Beschluss vom 24.05.2011, L 7 AS 88/11 B ER – jeweils mit weiteren Nachweisen).

Diese Ermessensentscheidung hat das Jobcenter nicht ordnungsgemäß im Sinne der genannten Ermessensvorschrift getroffen.

Es liegt eine Ermessensunterschreitung durch unzureichende Ermessenserwägungen vor, weil das Jobcenter rechtsfehlerhaft davon ausgegangen ist, die Ausnahmetatbestände nach der Unbilligkeitsverordnung seien abschließend, so dass sonstige Umstände nicht zu einer Unbilligkeit der Aufforderung führen könnten.

Da die Aufforderung zur Rentenantragstellung ermessensfehlerhaft und damit in rechtswidriger Weise erfolgte, war die aufschiebende Wirkung der Klage im Interesse des Ast geboten.


Anmerkung vom Sozialberater Detlef Brock:


Vgl. dazu auch info also, 2013, 132 - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorgezogener Altersrente mit Anmerkung von Hans-Ulrich Weth


Sozialgericht Duisburg, Beschluss vom 28.1.2013 - S 25 AS 4787/12 ER


Leitsätze (der Redaktion):


1. Sowohl die Stellung eines Rentenantrags durch das Jobcenter anstelle des Leistungsberechtigten gern. § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II als auch schon die Aufforderung an den Leistungsberechtigten zur Rentenbeantragung stehen im Ermessen des Jobcenters. Bei der Ermessensausübung hat das Jobcenter auch andere als die in der Unbilligkeitsverordnung aufgeführten Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Der in der Unbilligkeitsverordnung aufgeführte Katalog von Unbilligkeitstatbeständen ist nicht abschließend.


2. Bei der Ermessensausübung ist auch zu berücksichtigen, ob eine vorzeitige Inanspruchnahme einer geminderten Altersrente voraussichtlich zu einer dauerhaften Bedarfsunterdeckung und zu einer dauerhaften Inanspruchnahme von Existenzsicherungsleistungen führen würde.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/sg-duisburg-es-bestehen-ernstliche.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zum Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit zur Verpflichtung an der Maßnahme. SG Münster, Beschluss v. 03.04.2018 - S 8 AS 145/18 ER
» Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen Eingliederungsverwaltungsakt, denn hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Eingliederungsbescheides bestehen zumindest ernsthafte Zweifel.
» Gericht ordnet die die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt an, weil erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen.
» Es bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 1a AsylbLG (a. A. LSG NRW, Beschluss vom 24.04.2013, Az.: L 20 AY 153/12 B ER ).
» Es bestehen ernsthafte Zweifel, ob die Vorgaben des § 180 Abs. 4 S. 2 SGB 3 (Sicherstellung der Finanzierung des Lebensunterhaltes im letzten Drittel der Ausbildung) auch im Grundsicherungsrecht anzuwenden sind (Anschluss an: Landessozialgericht Berlin-Br

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten