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Jobcenter Telefonlisten Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11 (Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden, das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlis
Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen.
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit
Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11
(Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden,
das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen. Der Vorbehalt des beklagten Jobcenters, die Servicenummern seien mit der internen Organisation der Behörde begründet, ließ das Gericht nicht gelten. Die interne Organisation setze die Rechte des Bürgers nach dem IFG nicht außer Kraft.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist für alle Jobcenter die in gemeinsammer Führung (BA und Kommune) verwaltet werden anwendbar (§ 50 Abs. 4 S. 2 SGB II). Für kommunalen Jobcenter gelten, wenn vorhanden, die Landesinformationsfreiheitsgesetze.
In Ländern in denen es keine Landes IFGs gibt können unter Umständen stattdessen örtliche Informationsfreiheitssatzungen die Rechtsgrundlage bieten für die Herausabe solcher Mitarbeitertelefonlisten. Insbesondere in Bayern, wo es natürlich kein LandesIFG gibt, gibt es eine Reihe von kommunalen Informationsfreiheitsatzungen, genauso wie seit Ende 2012 in
Frankfurt (M) eine Informationsfreiheitssatzung gilt.
Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, mir bekannt gewordene Telefonlisten von Jobcentern zu sammeln und hier zu veröffentlichen.
Damit soll die Informationsfreiheit praktisch umgesetzt werden, einen zentralen Infopunkt aufzubauen, wo für jeden ersichtlich die Telefonlisten von Jobcentern erhältlich sind und von jedem eingesehen werden können. Ziel der Sache ist es damit den Jobcentern dauerhaft die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz (§ 11 Abs. 3 IFG) aufzuzwängen und sie dazu zur eigenen Veröffentlichung zu bringen.
Ich fordere alle Interessierten auf, mir solche zu übersenden. Anonymität wird selbstverständlich zugesichert.
http://www.harald-thome.de/jobcenter-telefonlisten.html
Willi S
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit
Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11
(Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden,
das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen. Der Vorbehalt des beklagten Jobcenters, die Servicenummern seien mit der internen Organisation der Behörde begründet, ließ das Gericht nicht gelten. Die interne Organisation setze die Rechte des Bürgers nach dem IFG nicht außer Kraft.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist für alle Jobcenter die in gemeinsammer Führung (BA und Kommune) verwaltet werden anwendbar (§ 50 Abs. 4 S. 2 SGB II). Für kommunalen Jobcenter gelten, wenn vorhanden, die Landesinformationsfreiheitsgesetze.
In Ländern in denen es keine Landes IFGs gibt können unter Umständen stattdessen örtliche Informationsfreiheitssatzungen die Rechtsgrundlage bieten für die Herausabe solcher Mitarbeitertelefonlisten. Insbesondere in Bayern, wo es natürlich kein LandesIFG gibt, gibt es eine Reihe von kommunalen Informationsfreiheitsatzungen, genauso wie seit Ende 2012 in
Frankfurt (M) eine Informationsfreiheitssatzung gilt.
Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, mir bekannt gewordene Telefonlisten von Jobcentern zu sammeln und hier zu veröffentlichen.
Damit soll die Informationsfreiheit praktisch umgesetzt werden, einen zentralen Infopunkt aufzubauen, wo für jeden ersichtlich die Telefonlisten von Jobcentern erhältlich sind und von jedem eingesehen werden können. Ziel der Sache ist es damit den Jobcentern dauerhaft die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz (§ 11 Abs. 3 IFG) aufzuzwängen und sie dazu zur eigenen Veröffentlichung zu bringen.
Ich fordere alle Interessierten auf, mir solche zu übersenden. Anonymität wird selbstverständlich zugesichert.
http://www.harald-thome.de/jobcenter-telefonlisten.html
Willi S
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