Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Hartz IV: Bei Krankheiten , wo eine (normale) Vollkost ausreichend ist, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Hartz IV: Bei Krankheiten , wo eine (normale) Vollkost ausreichend ist, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Hartz IV: Bei Krankheiten , wo eine (normale) Vollkost ausreichend ist, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Hartz IV: Bei Krankheiten , wo eine (normale) Vollkost ausreichend ist, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Hartz IV: Bei Krankheiten , wo eine (normale) Vollkost ausreichend ist, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Hartz IV: Bei Krankheiten , wo eine (normale) Vollkost ausreichend ist, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Hartz IV: Bei Krankheiten , wo eine (normale) Vollkost ausreichend ist, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Hartz IV: Bei Krankheiten , wo eine (normale) Vollkost ausreichend ist, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Hartz IV: Bei Krankheiten , wo eine (normale) Vollkost ausreichend ist, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Hartz IV: Bei Krankheiten , wo eine (normale) Vollkost ausreichend ist, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Hartz IV: Bei Krankheiten , wo eine (normale) Vollkost ausreichend ist, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung

Nach unten

Hartz IV: Bei Krankheiten , wo eine (normale) Vollkost ausreichend ist, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung  Empty Hartz IV: Bei Krankheiten , wo eine (normale) Vollkost ausreichend ist, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung

Beitrag von Willi Schartema Do 6 Jun 2013 - 12:43

So die Rechtsauffassung des Sozialgerichts Aachen,
Urteil vom 23.04.2013 - S 11 AS 323/12.


Bei Krankheiten , wo eine (normale) Vollkost
ausreichend ist, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung.

Eine zur Reduzierung des Körpergewichts notwendige Diät verursacht nach keine
Mehrkosten (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 28.02.2012 - L 9 AS
585/08).

In Bezug auf die bestehende Fettstoffwechselstörung ist eine besondere, mit
höheren Kosten als (normale) Vollkost entsprechend dem Rationalisierungsschema
nicht erforderlich (vgl. hierzu etwa auch LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom
25.07.2012 - L 5 AS 436/10).

Vollkost ist im Hinblick auf den Diabetes keine kostenaufwändige Ernährung, die
einen Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 5 SGB II auslösen würde. Bei diese Vollkost
handelt es sich aber nicht um eine Krankenkost, sondern um eine
Ernährungsweise, die sich am Leitbild des gesunden Menschen orientiert (vgl. LSG
Nordrhein-Westfalen Urteil vom 14.05.2012 – L 19 AS 1237/11 unter Bezugnahme
auf BSG Urteil vom 10.05.2011 – B 4 AS 100/10 R).

Anmerkung: Vergleiche dazu Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom
05.12.2012 - L 16 AS 483/12 http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE130002150&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true

1. Vollkost ist keine kostenaufwändige Ernährung, die einen Mehrbedarf gemäß §
21 Abs. 5 SGB II auslösen würde.

2. Bei der Vollkost handelt es sich um die übliche Ernährung. Vollkost
bezeichnet eine vollwertige Ernährung, die ohne Einschränkung alle
Nahrungsbestandteile in einem ausgewogenen Verhältnis enthält und den Bedarf an
Kalorien deckt.

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/hartz-iv-bei-krankheiten-wo-eine.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Bei einer sogenannten hypokaliämischen periodischen Lähmung (ICD 10: G72.3) besteht kein Anspruch auf ernährungsbedingten Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 5 SGB II. Erforderlichkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach derzeitigem wissenschaftlichem
» Kein rückwirkender Mehrbedarf für Ernährung, wenn in der Vergangenheit eine solche Ernährung nicht durchgeführt wurde - Regelbedarfe 2015 und 2016 nicht verfassungswidrig
» BSG stellt klar: Auch für eine Krankheit, welche - nicht im Katalog der Mehrbedarfe für eine kostenaufwändige Ernährung enthalten ist- kann Anspruch auf Mehrbedarf bestehen
» Es besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf im Zusammenhang mit der Anschaffung von Kleidung und Schuhen in Übergrößen. SGB XII
» Italienischer Staatsangehöriger hat keinen Anspruch auf Hartz IV. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ( entgegen BSG- Rechtsprechung)

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten