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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hohe Dunkelziffer bei potentiellen Hartz-IV-Aufstockern - Niedrige Löhne - Hunderttausende Beschäftigte verzichten auf Hartz IV

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Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Jun 2013 - 11:10

Wenn der Lohn so niedrig ist, dass ein Anspruch an den
Staat entsteht: Viele Beschäftigte haben einer Studie zufolge Anrecht auf Hartz
IV, nutzen es aber nicht. Viele wissen wohl gar nicht, dass sie das Geld
bekommen könnten.


Von
Thomas Öchsner


In Deutschland gibt es etwa vier Millionen Menschen,
die weniger als sieben Euro brutto die Stunde verdienen. Für einige ist das
nicht so schlimm, weil sie zum Beispiel Beschäftigte mit Nebenjobs sind,
Schüler, Studenten, Rentner oder Arbeitnehmer, die einen besserverdienenden
Partner haben. Es gibt allerdings auch viele, die trotz eines regulären
Vollzeitjobs sich oder ihre Familie nicht ernähren können.


Sie arbeiten von morgens bis abends und kommen dennoch
nur auf einen Nettolohn unterhalb des Existenzminimums. Sie können daher
zusätzlich Grundsicherung (Hartz IV) von der Bundesagentur für
Arbeit beziehen.


Doch nicht alle machen von ihrem Recht Gebrauch. Das
gilt auch für die Beschäftigten im Niedriglohnsektor wie Leiharbeiter,
Zimmermädchen oder Gebäudereiniger.


Obwohl es für sie um ein paar hundert Euro im Monat
gehen kann, lassen sich viele von ihnen den Lohn nicht vom Staat mit Hartz IV
aufbessern. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation
(IAQ) an der Universität Duisburg-Essen, die an diesem Montag veröffentlicht
wird.


weiterlesen:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/hohe-dunkelziffer-bei-potentiellen.html

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