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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Streitsüchtiges Jobcenter zieht wegen 15 Cent vor das Bundessozialgericht - Die Kosten liegen schon jetzt weit darüber

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jobcenter - Streitsüchtiges Jobcenter zieht wegen 15 Cent vor das Bundessozialgericht - Die Kosten liegen schon jetzt weit darüber  Empty Streitsüchtiges Jobcenter zieht wegen 15 Cent vor das Bundessozialgericht - Die Kosten liegen schon jetzt weit darüber

Beitrag von Willi Schartema Mo 18 März 2013 - 21:17

S.a.Sozialrechtsexperte: Sind Jobcenter streitsüchtig? Gericht verurteilt Jobcenter knallhart zu Missbräulichkeitskosten in Höhe von 600 Euro.

Das Jobcenter Mühlhausen im thüringischen Unstrut-Hainich-Kreis wehrt sich weiter gegen eine Zahlung von 15 Cent.

Dazu habe die Behörde
gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 6. Dezember 2012
Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt,
wie das Landessozialgericht am Montag mitteilte.


Zuvor war das Jobcenter
vom Sozialgericht Nordhausen zur Zahlung von 15 Cent verurteilt worden,
weil die Behörde nach Ansicht der Richter entgegen der damals geltenden
Rechtslage die Hartz-IV-Leistungen nicht aufgerundet hatte. Die
anschließende Berufung gegen dieses Urteil wies das Landessozialgericht
im Dezember zurück.


Wie es weiter hieß, muss
das Bundessozialgericht in Kassel nun zunächst entscheiden, ob es
überhaupt gerechtfertigt ist, sich in einem Revisionsverfahren mit den
aufgeworfenen Rechtsfragen zu befassen.


Dies sei nur unter eingeschränkten Voraussetzungen der Fall - etwa bei grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit.

Wegen der aus Sicht des
Landesozialgerichts eindeutigen Rechtslage war das Jobcenter bereits mit
600 Euro - sogenannte Missbräulichkeitskosten - zur Kasse gebeten
worden.


Grundsätzlich ist ein sozialgerichtliches Streitverfahren aber kostenlos. Die Behörde wird von einer Anwaltskanzlei vertreten.

(Landesozialgericht: L 9 AS 430/09; Bundessozialgericht: B 4 AS 64/13 B)

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialberater beim Sozialrechtsexperten.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/jobcenter-zieht-wegen-15-cent-vor-das.html

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