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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BSG aktuell: Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist Einkommen

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einkommen - BSG aktuell: Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist Einkommen  Empty BSG aktuell: Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist Einkommen

Beitrag von Willi Schartema Mi 20 Feb 2013 - 13:01

Das Bundessozialgericht in Kassel hat zur
Verletztenrente als Einkommen wie folgt am 14.02.2013 entschieden:



BSG, Urteil vom 14.02.2013 -
B 14 AS 198/11 R


1.Die gesetzgeberische Grundentscheidung, eine
Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Einkommen iS des §
11 SGB II von der Berücksichtigung auch nicht in Teilen freizustellen, ist
verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.


2. Soweit die Alg II-VO zum 1.7.2011 neu bestimmt, dass in Fällen wie dem
vorliegenden eine Verletztenrente teilweise nicht als Einkommen zu
berücksichtigen ist, handelt es sich um die Beseitigung eines als unbillig
empfundenen Ergebnisses für die Zukunft.


Anmerkung: BSG, Urteil
vom 17.3.2009, B 14 AS 15/08 R

Die Verletztenrente aufgrund einer Wehrdienstbeschädigung als Wehrpflichtiger
der Nationalen Volksarmee ist bei der Gewährung von Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende in vollem Umfang als Einkommen zu berücksichtigen.

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/bsg-aktuell-verletztenrente-aus-der.html

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