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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Apr 2015 - 8:43

unzulässig verworfen.



BSG, Beschluss vom 18.12.2014 - B 14 AS 270/14 B



Leitsatz ( Autor )
Berücksichtigung des Zahlbetrags der Verletztenrente bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung.

Quelle: [url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=18.12.2014&Aktenzeichen=B 14 AS 270/14 B]http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=18.12.2014&Aktenzeichen=B%2014%20AS%20270/14%20B[/url]

[url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=18.12.2014&Aktenzeichen=B 14 AS 270/14 B][/url]

[url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=18.12.2014&Aktenzeichen=B 14 AS 270/14 B][/url]
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1828/

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