Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Keine Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nach zu Unrecht bezogener Arbeitslosenhilfe  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Keine Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nach zu Unrecht bezogener Arbeitslosenhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Keine Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nach zu Unrecht bezogener Arbeitslosenhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Keine Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nach zu Unrecht bezogener Arbeitslosenhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Keine Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nach zu Unrecht bezogener Arbeitslosenhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Keine Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nach zu Unrecht bezogener Arbeitslosenhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Keine Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nach zu Unrecht bezogener Arbeitslosenhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Keine Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nach zu Unrecht bezogener Arbeitslosenhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Keine Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nach zu Unrecht bezogener Arbeitslosenhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Keine Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nach zu Unrecht bezogener Arbeitslosenhilfe  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Keine Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nach zu Unrecht bezogener Arbeitslosenhilfe

Nach unten

Keine Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nach zu Unrecht bezogener Arbeitslosenhilfe  Empty Keine Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nach zu Unrecht bezogener Arbeitslosenhilfe

Beitrag von Willi Schartema Sa 12 Jan 2013 - 10:52

Das LSG Stuttgart hat entschieden, dass ein
Arbeitsloser, der dem Arbeitsamt ein verstecktes Vermögen von ca. 187.000 DM
verschwiegen hatte, keine Entschädigung für die Dauer der Gerichtsverfahren
wegen der Erstattung der Arbeitslosenhilfe erhält.


Der Kläger hatte nach seiner Behauptung, er sei
bedürftig, vom Arbeitsamt (inzwischen: Arbeitsagentur) Arbeitslosenhilfe
erhalten. 1998 stellte die Steuerfahndung das Guthaben des Klägers bei einer
Bank in Luxemburg fest, woraufhin das Arbeitsamt rückwirkend die Erstattung von
Arbeitslosenhilfe ab Juli 1994 verlangte.


Mit seiner gegen die Erstattungsforderung gerichteten
Klage unterlag der Kläger in allen Gerichtsinstanzen. Seine
Verfassungsbeschwerde nahm das BVerfG nicht zur Entscheidung an.


Der Kläger verlangte vom Arbeitsamt die erneute
Überprüfung der Erstattungsbescheide. Die deswegen 2008 erhobenen Klagen wurden
noch im Dezember 2008 abgewiesen, die Berufungen im Dezember 2010
zurückgewiesen.


Anschließend hat der Kläger das Land Baden-Württemberg
im Januar 2012 wegen überlanger Verfahrensdauer auf Schadenersatz nach § 198
GVG verklagt. Durch die Dauer der Verfahren seien ihm schwere Nachteile
zugefügt worden.


Das LSG Stuttgart hat entschieden, dass die 2008 vor
dem Sozialgericht angestrengten Klageverfahren mit je rund sieben Monaten Dauer
keineswegs unangemessen lang gedauert hätten.


Im Übrigen existiere keine allgemein gültige
Zeitvorgabe, wie lange ein (sozialgerichtliches) Verfahren höchstens dauern
dürfe. Hierfür komme es auf die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die
Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens, sowie das Verhalten der Verfahrensbeteiligten
und Dritter, an.


Weiterlesen
in juris:


Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom
21.11.2012 -

L 2 SF 436/12


S.a.Sozialrechtsexperte: Hartz IV-Empfänger begehrt die
Verurteilung wegen überlanger Verfahrensdauer in Höhe von 18.500,00 EUR


Ein schönes Wochenende wünscht seinen Lesern das Team
des Sozialrechtsexperten.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/keine-entschadigung-fur-die-dauer-des.ht

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Sozialgerichtliches Verfahren: Entschädigung wegen überlanger Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens - Verzögerungsrüge war hier entbehrlich -
» Sozialgerichtliches Verfahren: Entschädigung wegen überlanger Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens - Verzögerungsrüge war hier entbehrlich
» Keine Entschädigung für unangemessene Dauer eines anhängig gemachten Erinnerungsverfahrens (§ 66 Gerichtskostengesetz ) bei querulatorischem Verhalten des Antragstellers.
»  Entschädigung wegen überlanger Dauer - 18-monatige Vorbereitungs- und Bedenkzeit je Instanz - intensive Inanspruchnahme der Gerichte - Zurechnung des Verhaltens des Vaters als Prozessbevollmächtigter
» Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Berlin geführten Verfahrens.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten