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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Agentur für Arbeit droht KEAs mit Hausverbot. Hausverbot?

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Agentur für Arbeit droht KEAs mit Hausverbot. Hausverbot?  Empty Agentur für Arbeit droht KEAs mit Hausverbot. Hausverbot?

Beitrag von Willi Schartema So 4 Nov 2012 - 7:50

Am heutigen Freitag, 2. November 2012, war es mal wieder so weit.
'Zahltag!' Wer sein Geld nicht pünktlich vom Jobcenter bekam, musste in
NRW den gestrigen Feiertag 'Allerheiligen' ausharren und konnte erst
heute sein Recht geltend machen. Das Jobcenter voll, wie immer zum
Monatsbeginn, und dann "schmuggeln" sich auch noch 15, 20 oder mehr
solidarische Menschen unter die Wartenden. Aber der Reihe nach.

Jobcenter Köln-Süd und alte Bekannte

Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes im Jobcenter Süd, die gerade
erst von Kalk hierher versetzt wurden und bekannt dafür sind, gern mal blau zu sehen, trafen auf alte Bekannte. Auch im Jobcenter Süd wollen wartende Erwerbslose mit dem Überlebenshandbuch versorgt werden und suchen Betroffene den Austausch über prekäre Lebensverhältnisse.

In einem Redebeitrag, der viel Applaus erntete, hieß das Thema heute
"Angst". Angst im Jobcenter - Widerstand als Angst-Therapie.
Auch wurden die fatalen Verhältnisse in den europäischen "Krisenstaaten"
und die dortigen Proteste thematisiert sowie auf den für den 14.
November geplanten europäischen Generalstreik und die damit verbundene
Solidaritäts-Demonstration in Köln hingewiesen.

Die Karawane zieht weiter. Jobcenter Köln-Mitte

Vom Jobcenter Süd ging es weiter zum Jobcenter Mitte. Auch hier war der
Besuch und die Hilfestellung in Form von Beratung und Begleitung sehr
willkommen und notwendig. Für einige Verwirrung und Empörung sorgte
jedoch das Auftreten des Sicherheitsdienstes und eines "operativen Geschäftsführers der Bundesagentur für Arbeit".

Sollte das Recht, in der Wartezone Informationsmaterial verteilen zu dürfen, das von den KEAs
erst kürzlich in drei kurz aufeinander folgenden Gerichtsprozessen
inhaltlich thematisiert und genau dort auch seitens des Jobcenters Köln
bestätigt worden ist, schon wieder ausgehebelt werden?

Ein Security-Mann forderte die unbeliebten Besucher zunächst auf, das
Gebäude zu verlassen. Die Begründung, ja schließlich nur seinen Job
machen zu müssen, reichte jedenfalls nicht aus, irgendjemanden zum Gehen
zu veranlassen. Überfordert rief er nach Schützenhilfe.

Kampfansage eines operativen Geschäftsführers

Plötzlich tauchte ein wutentbrannter "operativer Geschäftsführer der
Bundesagentur für Arbeit" auf - in deren Gebäude sich das Jobcenter
Mitte befindet - und wiederholte vergeblich das Anliegen des
Sicherheitsdienstes. Er echauffierte sich über das Verhalten der
Aktivisten. Man dürfe Informationsmaterial nicht in der Wartezone
verteilen und solle dies doch bitte vor der Tür erledigen oder vorher um
Erlaubnis bitten. Wartende Betroffene beschwerten sich unterdessen
lautstark über rechtswidrig nicht gezahlte Leistungen und verschwundene
Akten. 'Zahltag!' eben.

Die Aktivisten und andere Anwesende empfanden die Aufforderung, das
Gebäude sofort zu verlassen, als versuchte Einschüchterung aufkeimender
Solidarität. Deshalb blieb die Aufforderung erfolglos; deshalb baten die
KEAs den Herrn mit Schlips um eine sofortige Ausstellung eines
schriftlichen Hausverbots, um gegebenenfalls dagegen klagen zu können.
Der Aussage, das Hausverbot schriftlich an die KEAs schicken zu wollen,
wurde nicht wirklich Glauben geschenkt. Erfolglos und schimpfend dampfte
der Herr im Anzug wieder ab und es war mit dem Erscheinen der Polizei
zu rechnen.

Hausverbot? Her damit!

Hausverbot, Hausverbot, ... da war doch was.

Nach über einer halben Stunde und weiteren erfolgreichen Beratungen und
Begleitungen tauchte immer noch keine Polizei auf. Auch das von einigen
Jobcenter-Mitarbeitern gestreute Gerücht, ein schriftliches Dokument
über ein Hausverbot würde gleich kommen, erfüllte sich nicht.

Nach einiger Zeit entschlossen sich die Bedrohten, die Geschäftsführung
aufzusuchen. Doch auch in der Chef-Etage konnte der Bitte nach einem
schriftlichen Hausverbot zunächst nicht nachgekommen werden. Auch der
emsige, operative Geschäftsführer war nicht aufzufinden. Nach einigen
Bemühungen einer Mitarbeiterin kam er dann aber doch noch einmal.
Plötzlich gar nicht mehr aufgeregt wie eben noch in der Wartezone. Auf
die erneute Frage nach einem schriftlichen Hausverbot antwortete er
resignierend, dass es keins geben wird. Die Frage, ob man sich nun
wieder frei im Haus bewegen dürfe, bejahte er.
Gab es zwischenzeitlich möglicherweise eine Kommunikation zwischen Agentur und Jobcenter? Oder hat er bei www.Die-KEAs.org reingeschaut? Wir wissen es nicht. Ist ja auch egal.

Quelle: Agentur für Arbeit droht KEAs mit Hausverbot. Hausverbot? | Die KEAs e. V. – Kölner Erwerbslose in Aktion

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/agentur-fur-arbeit-droht-keas-mit.html

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