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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Verletzung der Beratungspflicht durch die Agentur für Arbeit führt zur Bewilligung des beantragten Gründungszuschusses - Gründungszuschuss - Ermessensreduktion auf Null

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Beitrag von Willi Schartema Fr 8 Feb 2013 - 11:23

Das Inaussichtstellen eines Gründungszuschusses per
E-Mail, das die Voraussetzungen einer Zusicherung zwar nicht erfüllt, beim
Antragsteller aber gleichwohl ein berechtigtes Vertrauen in die
Fördervoraussetzungen begründet, kann das Entschließungsermessen auf Null
reduzieren.



Ändern sich die gesetzlichen Voraussetzungen, ist die
Agentur für Arbeit in einem solchen Fall in der Pflicht, den Antragsteller zu
informieren, so dass er sein Verhalten danach ausrichten und zulässige
Gestaltungsmöglichkeiten wahrnehmen kann (hier: Gesetzesänderung zum
01.01.2012).



Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2013 - S
16 AL 949/12



Hinweis: Sozialgericht
Karlsruhe, Urteil vom 31.10.2012 - S 16 AL 726/12



Entgegen der Behauptung der Agentur für Arbeit-
drängte - sich eine Beratung gegenüber dem Arbeitslosen förmlich auf -
Verletzung der Beratungspflicht


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/verletzung-der-beratungspflicht-durch.html

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