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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Sanktion: „optische Mängel“ führen zur Unwirksamkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung SG Cottbus, Gerichtsbescheid v. 25.03.2019 – S 41 AS 1653/15
Orientierungssatz RA Dr. Jur. Jens-Torsten Lehmann
Quelle: https://ra-jtlehmann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190325-SG-S41_AS_1653-15.pdf
Rechtstipp: vgl. SG München, Gerichtsbescheid v. 10.08.2016 – S 13 AS 2433/14 - Eine Rechtsfolgenbelehrung erfüllt ihre Warnfunktion nicht, wenn sie formal in einer Schriftgröße gehalten ist, die deutlich unterhalb der Schriftgröße des übrigen Schreibens liegt.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2506/
Willi S
Quelle: https://ra-jtlehmann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190325-SG-S41_AS_1653-15.pdf
Rechtstipp: vgl. SG München, Gerichtsbescheid v. 10.08.2016 – S 13 AS 2433/14 - Eine Rechtsfolgenbelehrung erfüllt ihre Warnfunktion nicht, wenn sie formal in einer Schriftgröße gehalten ist, die deutlich unterhalb der Schriftgröße des übrigen Schreibens liegt.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2506/
Willi S
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» Die Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung wegen des Eintritts einer Sanktion setzt zwar keinen vorgeschalteten, zusätzlichen feststellenden Verwaltungsakt voraus; es bedarf aber in einem solchen Fall einer Aufhebungs- bzw. Änderungsentscheidung
» Minderung des Arbeitslosengeld II - wiederholte Pflichtverletzung - Aufhebung der ersten Sanktion wegen Rechtswidrigkeit - Wegfall der Grundlage für die zweite Sanktion - Umdeutung in eine 30 %-Sanktion ist vorzunehmen
» Die Rechtmäßigkeit eines zugrundeliegenden Eingliederungsverwaltungsaktes ist Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Sanktion aufgrund einer Pflichtverletzung gemäß § 31 Abs.1 SGB II, solange der Eingliederungsverwaltungsakts nicht bestandskräftig
» Ob die Neufassung von § 31b Abs. 1 Satz 1 SGB I, wonach durch eine Sanktion nur der Auszahlungsanspruch gemindert wird, bedeutet, dass eine Sanktion einen einzelnen Streitgegenstand bildet, braucht hier nicht entschieden werden. Es fehlte bereits an einer
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