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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 20 März 2019 - 20:15

Die schwarz-gelbe Landesregierung NRW möchte die Finanzierung von Erwerbslosenberatung streichen. Dagegen regt sich Protest. Die LAG der Freien Wohlfahrtspflege NRW setzt sich für den Erhalt der landesgeförderten Infrastruktur von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren ein.

Dazu veranstaltet sie am Montag, den 17. Juni 2019 in der Jugendherberge Köln-Deutz einen großen Fachtag für alle landesgeförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen. 
Daraus könnte sich eine Kampagne zu deren Erhaltung entwickeln.

Zum Fachtag am 17. Juni sind alle beruflich und ehrenamtlich Engagierten in Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen eingeladen. Wir bitten Sie herzlich, den Termin jetzt schon fest in Ihren Kalendern zu reservieren! Über Details werde ich informieren. Gegen die Streichung der Förderung für eine behördenunabhängige Sozialberatung!


Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/nl-harald-thome/thome-newsletter-302018-vom-18082018/
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