Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Jan 2019 - 7:50

. Aufruf zur Beteiligung an der Onlineumfrage zu Sanktionen anlässlich der Anhörung beim BVerfG zu den Sanktionen im SGB II am 15. Januar 
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Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung zu den Sanktionen im SGB II statt. Vom Grundsatz her geht es dabei um die Verfassungskonformität 
der Sanktionen im SGB II.
Das Verfassungsgericht hat auch den Verein Tacheles als sogenannter sachverständiger Dritter zur Anhörung geladen. Um die Wirkungen und Folgen von Sanktionen dem Verfassungsgericht umfangreich vorlegen zu können haben wir die Umfrage gestartet. So können wir möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis zusammenbringen und vorlegen:

Zielgruppen der Umfrage sind:   
+ Berater und Beraterinnen, Anwält*innen, Betreuer*innen, Verbandsvertreter*innen, Sozialarbeiter*innen die Betroffene in allen möglichen Lebenslagen unterstützen, 
+ Die Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB III, ungesichert Beschäftigte und ehemaliger Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II
+ Mitarbeiter*innen eines Jobcenters, eines kommunalen Trägers oder anderer  Sozialleistungsträger
Durch die Teilnahme könnt Ihr/Sie konkret eure Meinung zur Sinnhaftigkeit und Wirkung von Sanktionen im SGB II dem Bundesverfassungsgericht mitteilen.
Ferner beinhaltet die Umfrage ein Feld für Rückmeldungen: Wir haben dort tausende von Rückmeldungen erhalten. Die dort kommenden Meldungen sind absolut eindrucksvoll, erschreckend und berührend. 
Wir haben uns entschlossen, diese Rückmeldungen redaktionell aufzuarbeiten und dann komplett (und anonymisiert) dem Verfassungsgericht vorzulegen. Das Gericht soll so authentische Meinungen zu den Folgen und Wirkungen des Sanktionsregimes im SGB II erhalten.  

Normalerweise wird nur über die Hartz IV-Bezieher*innen geredet, wir wollen sie mit der Veröffentlichung selbst zu Wort kommen lassen und sie selber reden lassen und dies dem Gericht vorlegen.

Die Umfrageergebnisse können ein klein wenig die Diskussion um Sanktionen in Karlsruhe und für zukünftige gesetzgeberische Änderungen in Bezug auf Sanktionen beeinflussen. 

Daher rufen wir zur weiteren aktiven Teilnahme auf. Aktueller Stand sind 7.527 Antworten. 
Die Umfrage ist bis zum 10. Januar 2019 freigeschaltet. Sie ist anonym, sie dauert ungefähr 5 Minuten.

Hier nun der Link zu der Onlineumfrage: https://www.umfrageonline.com/s/Sanktionsumfrage

Wir als Vorbereitungsteam, freuen uns auf Teilhabe und Weiterverbreitung in Euren/Ihren Netzwerken!
Wir werden die Ergebnisse hinterher selbstverständlich der interessierten Öffentlichkeit vorlegen. Denn es kommen eine Reihe spannende und auch für uns unerwartete Antworten. 
 

2. Kundgebung in Karlsruhe am 15. Januar 
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Von verschiedenen Gruppen und Einzelkämpfer*innen wird es am 15. Januar in Karlsruhe eine Protestkundgebung vor dem Verfassungsgericht geben. Diese 

beginnt um 9:00 Uhr, 
gegenüber dem Eingang, rund um den Schlosspark in Karlsruhe.
 

Ich möchte die Betroffenenorganisationen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften,  Parteien und alle die sich gegen das Hartz IV-Sanktionssystem positionieren aufrufen auch nach Karlsruhe zu kommen und vor dem Gericht Euren Protest zum Ausdruck zu bringen. 

Am 15. Januar auf nach Karlsruhe!
 

Hier ein Flyer der zu der Veranstaltung aufruft: https://tinyurl.com/y8c6d3g7


3. Französische Regierung führt zum Jahresbeginn scharfe Sanktionen für Arbeitslose ein
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Hartz IV, besonders das Sanktionsregime  als Exportmodell für Europa. Präsident Macron
provoziert erneuten Protest.

„In Frankreich gab es zum Jahreswechsel eine Überraschung, die der Regierung wahrscheinlich weitere Minuspunkte einbringt. Es geht um eine Verordnung, die Verpflichtungen und Rechte von Arbeitssuchenden neu regelt. Verabschiedet wurde das übergeordnete Gesetz zur “Wahlfreiheit bei der beruflichen Zukunft” Anfang August vergangenen Jahres im Parlament nach zwei Monate lang andauernden Debatten mit der Mehrheit der Regierungspartei gegen die Stimmen der rechten und linken Opposition. Seit dem 30. Dezember 2018 ist das dazugehörige Dekret über Verpflichtungen und Rechte von Arbeitssuchenden im Gesetzesblatt Journal Officiel veröffentlicht, womit es in Kraft getreten ist. Nun zeigt sich zur Überraschung der Öffentlichkeit, dass in der nun erlassenen Verordnung härtere und drastischere Sanktionen für Arbeitssuchende aufgeführt werden, als sie die Regierung bei den Debatten zu ihrem Gesetzesentwurf vorgestellt hatte“, so das labournet.de dazu. 
Mehr dazu in labournet.de: https://tinyurl.com/yb2ue58r  und im Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/politik/frankreich-sanktionen-fuer-arbeitslose-rufen-bei-gewerkschaften-heftige-kritik-hervor/23824972.html

  

4. Ankündigung für den neuen Leitfaden ALG II/Sozialhilfe
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Der neue Leitfaden ALG II/Sozialhilfe liegt in den letzten Zügen und kommt aller Voraussicht Ende Feb./Anfang März 2019 raus. 

Der Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z erscheint in der 30. Auflage und wird ca. 820 Seiten haben und 16,50 € inkl. Versand innerhalb Deutschlands kosten.

Der Leitfaden erscheint mit einem erweiterten Autorenteam.  Die Autor*innen sind 
Matthias Butenob, LAG Schuldnerberatung u. RA, Hamburg / Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin, Berlin / Volker Gerloff, RA, Berlin / Helge Hildebrand, RA, Kiel; Annette Höpfner, RAin, Halle / Frank Jäger, Tacheles und Dozent für Sozialrecht, Wuppertal / Lars Johann, RA, Wuppertal / Dr. Uwe Klerks, RA,  Duisburg / Claudia Mehlhorn, Dozentin für Krankenversicherungsrecht, Berlin / Volker Mundt, RA, Berlin / Sylvia Pfeiffer, Dozentin für Sozialrecht, Berlin / Joachim Schaller, RA, Hamburg / Sven Schumann, RA, Stein; Harald Thomé, vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. in Wuppertal / Claudius Voigt, GGUA, Münster.

Näheres dazu demnächst auf der Tachelesseite. 

 
5. Rechtsprechungsübersicht: Sozialleistungen für Unionsbürger*innen; Gesetzentwurf: Kindergeldverweigerungsgesetz für Unionsbürger*innen
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Dann gibt es wieder eine aktualisierte Rechtsprechungsübersicht zu Ansprüchen auf existenzsichernde Leistungen für Unionsbürger*innen. Stand 3.1.2019: https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/rechtsorechung_Unionsbuerger.pdf

Derweil bereitet die Bundesregierung die nächste europafeindliche Gemeinheit zum Ausschluss unerwünschter, da wirtschaftlich nicht verwertbarer, Unionsbürger*innen vor: Das sozialdemokratisch geführte Bundesfinanzministerium plant in einem Referentinnenentwurf, Unionsbürger*innen in vielen Fällen von einem Kindergeldanspruch vollständig auszuschließen. Dies soll gelten für Unionsbürger*innen

  • in den ersten drei Monaten, soweit sie in dieser Zeit keine inländischen „Einkünfte“ erzielen (also nicht erwerbstätig sind),

  • während des Freizügigkeitsrechts zur Arbeitsuche,

  • mit einem Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 und

  • wenn kein materielles Freizügigkeitsrecht besteht (also Nicht-Erwerbstätige ohne ausreichende Existenzmittel).



Zum Referentenentwurf „Kindergeldausschlussgesetz“: https://ggua.de/fileadmin/downloads/unionsbuergerInnen/BMF_Referentenentwurf__002_.pdf
Stellungnahme der GGUA dazu: https://ggua.de/fileadmin/downloads/unionsbuergerInnen/Stellungnahme_Kindergeld-Verweigerungsgesetz.pdf

Die ganzen Infos verpackt in einer Infomail von Claudius Voigt v. 3.1.2019: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Claudius_Mail_03.01.2019.pdf 


 
6. Neue Einkommens-Freibeträge ab 01.01.2019 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe 
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Mit Wirkung zum 01.01.2019 hat nicht nur der Bundesgesetzgeber die bundesweit (fast einheitlich) gehandhabten Regelsätze, sondern auch der Stadtrat von München seine bundesweit höchsten Regelsätze angehoben. Damit konnte auch die Anpassung der PKH-Freibeträge erfolgen.
Weitere Infos mit Berechnungsbögen hier: https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-einkommens-freibetraege-ab-01-01-2018-fuer-die-beratungs-und-prozesskostenhilfe/


Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2456/
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