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Beitrag von Willi Schartema Do 18 Apr 2019 - 13:00

Die BA gibt in ihrer PM v. 10.4.19 (indirekt) zu, dass sie das BVerfG und die Öffentlichkeit zum Ausmaß von Sanktionen getäuscht hat. In der Diskussion um Sanktionen im SGB II hat die BA/Bundesregierung und das IAB bisher folgende Position vertreten: diese seien ja gar nicht so schlimm, es seien ja nur 3,1 % der Hartz IV-BezieherInnen davon betroffen. 
„Nach Auskunft der Regierung liegt die Sanktionsquote nur für diesen Bereich bei etwa einem Prozent. Die Gesamtquote liegt bei 3,1 Prozent“, so Lto vom 15.01.2019 http://tinyurl.com/y6t6rfbj
In ihrer o.g. PM (BA-Presseinfo-Nr. 15) versucht die BA die Sanktionsquote schönzureden und erzählt weiter das Märchen von nunmehr 3,2 % Sanktionen, gleichzeitig prägen sie aber den Begriff einer „ jährlichen Sanktionsverlaufsquote von 8,5 %“. https://www.presseportal.de/pm/6776/4241814
Damit gibt die BA indirekt zu, dass sie die Öffentlichkeit und das BVerfG mit unrichtigen Daten versorgt und versucht hat, den Umfang und das Ausmaß der Sanktionen kleinzurechnen. Oder anders gesagt: von Seiten der BA wurde das wahre Ausmaß der Hartz-IV-Sanktionen seit Jahren verschleiert.

Die Folgen von Sanktionen werden in der Tacheles Online-Befragung zu Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II deutlich: http://tinyurl.com/y94sh24y 
Es ist zu hoffen, dass das BVerfG diese Statistikmanipulation der BA entsprechend honoriert!

2.    Starke-Familien-Gesetz verabschiedet / Änderungen beim Kinderzuschlag und Bildung und Teilhabeleistungen 


Am 12.4.2019 hat der Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung und Verbesserung des Kinderzuschlags und der Leistungen für Bildung und Teilhabe zugestimmt (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG). 
Das beinhaltet viele Änderungen beim Kinderzuschlag, ausgeführt hier von Bernd Eckardt: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/4-2019_Sozialrecht_Justament.pdf 

Dann gibt es eine Reihe durchaus positiver Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket, diese gelten ab 1.8.2019 :
- Keine gesonderte Beantragung der BuT - Leistungen
- Erhöhung des Schulstarterpakets von 100€ auf 150€
- Kostenloses Mittagessen ohne Eigenanteil 
- Lernförderung auch dann, wenn Versetzung nicht gefährdet ist
- Kostenloses Bus- und Bahnticket

Das habe ich in meinen aktualisierten Folien ausgeführt: http://tinyurl.com/y23ezxxc und dort Folie 28 – 30 

Hier eine Übersicht mit den Gesetzesmaterialien: http://www.arbrb.de/gesetzgebung/54707.htm 

3.    Folgen fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung ergeben eine Jahresfrist bei Widersprüchen 
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Dann möchte ich auf eine spezielle Sache hinweisen: in einer Vielzahl von SGB II – Bescheiden und anderer sozialrechtlicher Bescheide dürfte eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung eine Jahresfrist für Widersprüche auslösen.
Seit dem 1.Januar 2018 ist in § 84 SGG ausdrücklich bestimmt, dass der Widerspruch "schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Sozialgesetzbuch oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen hat", einzureichen ist. Dort wird bestimmt, dass die Übersendung von Dokumenten in elektronischer Form zulässig ist, „soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet“ hat (§ 36a Abs. 1 SGB I). 

Hat das Jobcenter »de-mail.de« Zugang und/oder einen EGVP-Zugang (elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach) eröffnet (kann auf deren Webseiten geschaut werden oder angefragt werden), dann muss das JC in der Rechtsmittelbelehrung auf die Möglichkeit der elektronischen Widerspruchseinlegung hinweisen. Ist dieser Hinweis nicht erfolgt, beträgt die Widerspruchsfrist ein Jahr (§ 66 Abs.2 SGG, so auch SG Berlin v. 25.10.2018 - S 121 AS 10417/18 ER.) 
Eine richtige Rechtsmittelbelehrung und der Kontext ist auch auf meinen aktualisierten Folien zu sehen und ausgeführt: http://tinyurl.com/y23ezxxc, dort Seite 8

4.    Merkblatt / Prüfschema  Auszubildende und SGB II 
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Dann möchte ich auf ein aktualisiertes Merkblatt / Prüfschema  Auszubildende und SGB II hinweisen. Dort kann auf den ersten Blick festgestellt werden, ob ein SGB II-Anspruch besteht oder nicht, das gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Pruefschema_Azubis_2019.pdf 


5.    Konzertierte Aktion von Seehofer und Heil: Flüchtlinge sollen ausgehungert werden
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Ein Gesetzentwurf aus dem BMI sieht erhebliche Verschärfungen im AsylbLG vor. Insbesondere sollen maßlose und radikale Leistungskürzungen bis auf null eingeführt und schon vorhandene Kürzungen ausgeweitet werden. Mit dem Gesetz würde dann in erster Linie der Zweck eines „Aushungerns“ nicht erwünschter ausländischer Personen erfüllt werden. Daneben soll die Vorbezugszeit für Analogleistungen nach § 2 AsylbLG auf 18 Monate hochgesetzt werden. Ein weiterer Gesetzentwurf aus dem BMAS sieht zusätzliche Leistungskürzungen für sehr viele Leistungsberechtigte vor, wenn sie die „normalen“ Grund- oder Analogleistungen erhalten. BMAS und BMI planen somit, in einer konzertierten Aktion das Menschenrecht auf ein verfassungsmäßig garantiertes menschenwürdiges Existenzminimum für Flüchtlinge zu schleifen. Beide Gesetzentwürfe sollen schon am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Um zu wissen, welche gravierenden Änderungen geplant sind, haben die GGUA Kollegen die Änderungsvorschläge in den bestehenden Fließtext des AsylbLG eingebaut und farblich markiert. Wie ihr seht, wird von dem bestehenden – jetzt schon miserablen! – Gesetz nicht mehr viel übrig bleiben.

Hier der Gesetzesentwurf:
https://ggua.de/fileadmin/downloads/Gesetzentwuerfe_2019/Fliesstext_AsylbLG.pdf

Nur, um es noch einmal zu wiederholen: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 in einem Urteil zum damaligen AsylbLG festgeschrieben: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ In der Bundesregierung scheint dies weder Union noch SPD auch nur einen Hauch zu interessieren.
Dazu auch: www.migazin.de/2019/03/28/sozialministerium-will-leistungen-fuer-asylbewerber-kuerzen/
 

6. Neuer Entwurf zum zweiten „Hau-Ab-Gesetz“, das euphemistisch als „Geordnete Rückkehr-Gesetz“ bezeichnet wird 
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Dazu eine Mail von Claudius Voigt in dem die wesentlichen Punkte zusammengefasst werden: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Claudius_11.4.2019.pdf 


7. Über 7000 Kurden europaweit im Hungerstreik / Nachrichtensperre durchbrechen / Solidarität ausüben 
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Über 7.000 Kurden (Abgeordnete, Gefangene, sonstige solidarische Aktive) sind zum Teil seit November europaweit im Hungerstreik, über diesen massiven Protest wird fast gar nicht berichtet. Bei einigen Hungerstreikenden besteht akute Lebensgefahr. Im Kern fordern die Kurden bessere Haftbedingungen für PKK-Chef Abdullah Öcalan und eine Beendigung der Isolationshaft.
Es gibt dazu eine sehr gute Gemeinsame Erklärung von 20 Bundestagsabgeordneten zum Hungerstreik kurdischer Aktivisten, diese ist hier zu finden: https://goekay-akbulut.de/2019/03/29/gemeinsame-erklaerung-von-20-bundestagsabgeordneten-zum-hungerstreik-kurdischer-aktivisten/


Die Forderungen der Hungerstreikenden sollten jedoch von allen Demokrat*innen, die sich für Rechtsstaatlichkeit einsetzen, als selbstverständlich angesehen werden. Es mangelt an internationaler Solidarität und Berichterstattung über den Streik. 

Daher möchte ich meine Möglichkeit mit dem NL nutzen und auf den Hungerstreik hinweisen, als politisch verantwortlicher  Mensch meine Solidarität zum Ausdruck bringen und dazu auffordern, dass dies noch viele Menschen und Organisationen tuen.



Hier ein paar Artikel dazu:  https://www.dw.com/de/kurdische-abgeordnete-im-hungerstreik/a-47774599 
Und auf den kurdischen Webseiten: https://anfdeutsch.com/aktuelles/europaweit-aktionen-schweigen-toetet-10751


Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2500/

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