Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Die Jahresfrist gemäß § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X beginnt regelmäßig nach erfolgter Anhörung zu laufen, es sei denn, es hat zu einem vorhergehenden Zeitpunkt bereits eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Die Jahresfrist gemäß § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X beginnt regelmäßig nach erfolgter Anhörung zu laufen, es sei denn, es hat zu einem vorhergehenden Zeitpunkt bereits eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die
Rücknahmeentscheidung notwendiger (äußerer und innerer) Tatsachen bestanden.
LSG München, Beschluss v. 04.09.2018 – L 11 AS 788/18 B PKH
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-22398?hl=true
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2416/
Willi S
LSG München, Beschluss v. 04.09.2018 – L 11 AS 788/18 B PKH
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-22398?hl=true
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2416/
Willi S
Ähnliche Themen
» Ein Antragsteller, der über § 40 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 SGB II i. V. m. § 44 SGB X keine Leistungen mehr erhalten kann, hat regelmäßig kein rechtliches Interesse an der Rücknahme eines Bescheides. Die Unanwendbarkeit der "Vollzugsregelung des § 44 SGB X"
» Die Schutzfrist nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II von in der Regel längstens sechs Monaten beginnt grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Erfordernisses von Kostensenkungsmaßnahmen.
» Ein gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn hierin Leistungsempfänger/innen Pflichten auferlegt werden, deren Erfüllung objektiv unmöglich ist, weil der maßgebliche Zeitpunkt bereits in der
» Der Anspruch auf Erstattung von vorläufig gewährten Leistungen (§ 328 Abs 3 Satz 2 SGB III) unterliegt nicht der Jahresfrist nach § 45 Abs 4 Satz 2 SGB X.
» Eine schwere Nahrungsmittelallergie ist insbesondere bei Kindern regelmäßig als eine körperlich wesentliche Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII aufzufassen.
» Die Schutzfrist nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II von in der Regel längstens sechs Monaten beginnt grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Erfordernisses von Kostensenkungsmaßnahmen.
» Ein gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn hierin Leistungsempfänger/innen Pflichten auferlegt werden, deren Erfüllung objektiv unmöglich ist, weil der maßgebliche Zeitpunkt bereits in der
» Der Anspruch auf Erstattung von vorläufig gewährten Leistungen (§ 328 Abs 3 Satz 2 SGB III) unterliegt nicht der Jahresfrist nach § 45 Abs 4 Satz 2 SGB X.
» Eine schwere Nahrungsmittelallergie ist insbesondere bei Kindern regelmäßig als eine körperlich wesentliche Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII aufzufassen.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema