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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Selbst bei mehr als fünf Millionen Erwerbslosen hat kein Mensch mehr Zeit EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Selbst bei mehr als fünf Millionen Erwerbslosen hat kein Mensch mehr Zeit EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Selbst bei mehr als fünf Millionen Erwerbslosen hat kein Mensch mehr Zeit EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

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Selbst bei mehr als fünf Millionen Erwerbslosen hat kein Mensch mehr Zeit EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

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Selbst bei mehr als fünf Millionen Erwerbslosen hat kein Mensch mehr Zeit EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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Selbst bei mehr als fünf Millionen Erwerbslosen hat kein Mensch mehr Zeit EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

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Selbst bei mehr als fünf Millionen Erwerbslosen hat kein Mensch mehr Zeit EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

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Selbst bei mehr als fünf Millionen Erwerbslosen hat kein Mensch mehr Zeit

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Beitrag von Willi Schartema So 16 Sep 2012 - 18:12

Arbeitslosen- und Erwerbslosengruppen haben in der Regel keinen langen Bestand. Doch gibt es Ausnahmen.

Die
Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO) feiert ihr dreißigjähriges
Jubiläum. Telepolis sprach mit ALSO-Aktivist Michael Bättig über die
Gründe für diese Kontinuität.

http://www.also-zentrum.de/


Lesen: "Selbst bei mehr als fünf Millionen Erwerbslosen hat kein Mensch mehr Zeit" | Telepolis

http://www.heise.de/tp/blogs/8/152784

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/selbst-bei-mehr-als-funf-millionen.html

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