Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Können Hartz IV - Empfänger Pass/Ausweisgebühren als Sonderbedarf geltend machen,weil im Regelbedarf ein Ansparbetrag für Ausweisdokumente von 0,25 €/Monat vorgesehen ist? EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Können Hartz IV - Empfänger Pass/Ausweisgebühren als Sonderbedarf geltend machen,weil im Regelbedarf ein Ansparbetrag für Ausweisdokumente von 0,25 €/Monat vorgesehen ist? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Können Hartz IV - Empfänger Pass/Ausweisgebühren als Sonderbedarf geltend machen,weil im Regelbedarf ein Ansparbetrag für Ausweisdokumente von 0,25 €/Monat vorgesehen ist? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Können Hartz IV - Empfänger Pass/Ausweisgebühren als Sonderbedarf geltend machen,weil im Regelbedarf ein Ansparbetrag für Ausweisdokumente von 0,25 €/Monat vorgesehen ist? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Können Hartz IV - Empfänger Pass/Ausweisgebühren als Sonderbedarf geltend machen,weil im Regelbedarf ein Ansparbetrag für Ausweisdokumente von 0,25 €/Monat vorgesehen ist? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Können Hartz IV - Empfänger Pass/Ausweisgebühren als Sonderbedarf geltend machen,weil im Regelbedarf ein Ansparbetrag für Ausweisdokumente von 0,25 €/Monat vorgesehen ist? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Können Hartz IV - Empfänger Pass/Ausweisgebühren als Sonderbedarf geltend machen,weil im Regelbedarf ein Ansparbetrag für Ausweisdokumente von 0,25 €/Monat vorgesehen ist? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Können Hartz IV - Empfänger Pass/Ausweisgebühren als Sonderbedarf geltend machen,weil im Regelbedarf ein Ansparbetrag für Ausweisdokumente von 0,25 €/Monat vorgesehen ist? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Können Hartz IV - Empfänger Pass/Ausweisgebühren als Sonderbedarf geltend machen,weil im Regelbedarf ein Ansparbetrag für Ausweisdokumente von 0,25 €/Monat vorgesehen ist? EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Können Hartz IV - Empfänger Pass/Ausweisgebühren als Sonderbedarf geltend machen,weil im Regelbedarf ein Ansparbetrag für Ausweisdokumente von 0,25 €/Monat vorgesehen ist? EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Können Hartz IV - Empfänger Pass/Ausweisgebühren als Sonderbedarf geltend machen,weil im Regelbedarf ein Ansparbetrag für Ausweisdokumente von 0,25 €/Monat vorgesehen ist?

Nach unten

Können Hartz IV - Empfänger Pass/Ausweisgebühren als Sonderbedarf geltend machen,weil im Regelbedarf ein Ansparbetrag für Ausweisdokumente von 0,25 €/Monat vorgesehen ist? Empty Können Hartz IV - Empfänger Pass/Ausweisgebühren als Sonderbedarf geltend machen,weil im Regelbedarf ein Ansparbetrag für Ausweisdokumente von 0,25 €/Monat vorgesehen ist?

Beitrag von Willi Schartema So 16 Sep 2012 - 18:02

RiSG Berlin Udo Geiger in Leitfaden zum Arbeitslosengelg II, 9. Aufl., S. 225 f. zu Pass/Ausweisgebühren und mehr:






Pass/Ausweisgebühren

Weil die Gebühren für technisch aufwändige Dokumente erheblich sind,
haben sich die Gerichte schon mehrfach mit der Frage befassen müssen, ob
die Gebühren als Sonderbedarf zu übernehmen sind. Die Frage stellt sich
seit Neufassung der Regelbedarfe in verschärfter Form, weil im
Regelbedarf ein Ansparbetrag für Ausweisdokumente von 0,25 €/Monat
vorgesehen ist und die Auffassung vertreten wird, dass die
Ausweisbehörde nicht ermessensfehlerhaft handele, wenn sie das ihr nach §
1 Abs. 6 PAuswGebV zustehende Ermessen, die Gebühr zu ermäßigen oder
ganz von ihrer Erhebung abzusehen, in der Weise ausübt, dass sie auf
Ansparungen aus dem Regelsatz oder Ansprüche gegen das Jobcenter
verweist (s. etwa VG Freiburg vom 11.1.2011 - 4 K 2623/10).

http://openjur.de/u/353458.html





Hilfe vom Jobcenter gibt es aber nur als Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB
II, weil der Bedarf strukturell vom Regelbedarf um­fasst ist und auch
nur gelegentlich anfällt (dazu LSG Baden-Württem­berg vom 21.10.2011 - L
12 AS 2597/11).

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146244





Letztlich schlägt sich hier die Schwäche des Statistikmodells nieder, das selten auftretende Bedarfe nur unzulänglich erfasst.


Unterstützung gegen ablehnende Bescheide auf
Gebührenermäßi­gungs-Anträge bietet evt. die Entscheidung des BVerfG vom
9.11.2011 - 1 BvR 665/10.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr066510.html





Danach muss zur Vermeidung einer willkürlichen Ungleichbehandlung auch
Beziehern kleiner Einkommen, die nach Abzug der Rundfunk- und
Femsehgebühr hilfebedürftig würden, eine Gebüh­renbefreiung zugestanden
werden. Es könnte danach Art. 3 GG verletzt sein, wenn zwar Bezieher
kleiner Einkommen in Höhe der SGB II-Bedarfe von der Ausweis-/Passgebühr
befreit werden, nicht aber Alg II- Bezieher.

Teurer Dokumentenbedarf?




Fallen ungewöhnlich hohe Kosten für Dokumente an (z.B. Klärung von
Identitäts- oder Legimitationsfragen zum Zweck einer Heirat) oder
entsteht der Bedarf als notwendiger Zusatz zu einem § 21 Abs. 6 SGB
II-Bedarf (Reisepass für einen Flug zum Umgangskind), stellt sich die
Frage, ob dieser strukturelle, atypische Einmalbedarf als Zu­schuss (s.
dazu LSG NRW vom 23.5.2011 - L 20 AY 19/08: über § 73 SGB XII) oder nur
als Darlehen übernommen werden kann.


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=143141

Hoher Sonderbedarf?

Dieselbe Frage stellt sich für Aufwendungen, die ihrer Natur nach nur
gelegentlich auftreten, aber mit hohen Kosten verbunden sind (z. B.
Rei­se zur Hochzeit, Beerdigung etc.). Ob es für SGB
II-Leistungsberechtigte nach dem BVerfG-Urteil vom 9.2.2010 dafür nur
noch ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II gibt, muss gerichtlich geklärt
werden.

Umwandlung Einmalbedarf in laufenden Sonderbedarf?

Befindet sich der Leistungsberechtigte unverschuldet in einer
Situati­on, die häufig, aber nicht laufend Zusatzkosten auslöst, kann
daraus eine dauerhafte Überforderung erwachsen, wenn diese Kosten nur
über ein Darlehen nach § 24 SGB II gedeckt werden. Hier wäre es aus
Sicht eines Menschen mit geringen Einkünften sinnvoll, eine
Ver­sicherung abzuschließen (Brillenversicherung bei Epilepsie,
Versi­cherung für Zahnreinigung oder Zahnersatz bei Problemgebiss etc.).
Ein über § 21 Abs. 6 SGB II zu erfüllender Sonderbedarf erwächst dann
in Form einer Übernahme der Versicherungsbeiträge.

Mehr?

Arbeitslosenprojekt TuWas (Hg.) - Leitfaden zum Arbeitslosengeld II - Der Rechtsratgeber zum SGB II
Die 9. Auflage bringt den "Leitfaden zum Arbeitslosengeld II. Der Rechtsratgeber zum SGB II" auf den Stand 1. Juli 2012.

Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:



Das Jobcenter muss die Kosten eines Kinderreisepasses für einen
12-jährigen Schüler, der an einer Klassenfahrt nach England teilnimmt,
nicht übernehmen(vgl. dazu SG Chemnitz,Beschluss v. 1. August 2012 – S
31 AS 3050/12 ER.





http://www.justiz.sachsen.de/sgc/content/1055.php?page=1&behoerde=0&stichwort=&startdate=2012-01-01&enddate=2012-12-31

Für die Einreise nach England genügt ein Personalausweis als
Ausweispapier,so die Begründung des Gerichts. Die Kosten für die
Anschaffung eines Personalausweises sind vom Gesetzgeber bei der
Bedarfsermittlung für den Regelsatz berücksichtigt worden. Sie sind
deshalb aus der Regelleistung zu bestreiten. Die Kosten für den
Reisepass können demzufolge nicht Teil der Kosten der Klassenfahrt sein.





Eine Zuschussleistung aus dem Bildungspaket kommt mithin ebenso
wenig in Betracht wie ein Darlehen zur Deckung eines einmaligen
Sonderbedarfs (§ 24 Abs. 1 SGB II).

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/konnen-hartz-iv-empfanger.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Hartz IV - Leistungsempfänger können Versicherungsprämien als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II geltend machen
» Berliner Jobcenter müssen jedes Jahr Millionen Mietschulden von Hartz-IV-Empfängern übernehmen Weil offenbar immer mehr Hartz-IV-Empfänger ihre Miete nicht oder nur teilweise überweisen
» Zur Versagung von Grundsicherungsleistungen unter Hinweis auf die Möglichkeit eine Rente in Russland geltend machen zu können.
»  Erbe und Sozialleistung - Bedürftigentestament: Können Hartz-IV-Empfänger erben? Einbeitrag von Deutsche Anwaltauskunft
» Hartz IV-Empfänger müssen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Gericht - nicht ihren Dispositionskredit in Anspruch nehmen- Hilfebedürftige müssen keine Schulden machen, um gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten