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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 9 Jul 2018 - 7:31

Träger für einen Zwei-Personen-Haushalt festgesetzten Mietobergrenze trotz umfangreicher und dokumentierter Suchbemühungen zur Verfügung steht.
 LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Juni 2018 (Az.: L 6 AS 86/18 B ER):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel


2. Die schulische Situation des minderjährigen Sohnes als Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft kann hier eine Begrenzung des räumlichen Suchfelds rechtfertigen. Dies gilt gerade dann, wenn wegen Lernschwierigkeiten bereits ein Schulwechsel durchgeführt zu werden hatte. Hier ist es diesem Schüler nicht zuzumuten, einzig zur Senkung der Kosten der von ihm zusammen mit seiner Mutter bewohnten Unterkunft ein weiteres Mal die Schule zu wechseln.



Quelle:    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=200591
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2382/
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