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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zur Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II, wenn der allein erziehenden Mutter und ihrem minderjährigen Sohn in dem für sie maßgebenden räumlichen Umfeld keine bedarfsgerechte Wohnung innerhalb der vom SGB II-
Träger für einen Zwei-Personen-Haushalt festgesetzten Mietobergrenze trotz umfangreicher und dokumentierter Suchbemühungen zur Verfügung steht.
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Juni 2018 (Az.: L 6 AS 86/18 B ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Die schulische Situation des minderjährigen Sohnes als Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft kann hier eine Begrenzung des räumlichen Suchfelds rechtfertigen. Dies gilt gerade dann, wenn wegen Lernschwierigkeiten bereits ein Schulwechsel durchgeführt zu werden hatte. Hier ist es diesem Schüler nicht zuzumuten, einzig zur Senkung der Kosten der von ihm zusammen mit seiner Mutter bewohnten Unterkunft ein weiteres Mal die Schule zu wechseln.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=200591
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2382/
Willi S
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Juni 2018 (Az.: L 6 AS 86/18 B ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Die schulische Situation des minderjährigen Sohnes als Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft kann hier eine Begrenzung des räumlichen Suchfelds rechtfertigen. Dies gilt gerade dann, wenn wegen Lernschwierigkeiten bereits ein Schulwechsel durchgeführt zu werden hatte. Hier ist es diesem Schüler nicht zuzumuten, einzig zur Senkung der Kosten der von ihm zusammen mit seiner Mutter bewohnten Unterkunft ein weiteres Mal die Schule zu wechseln.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=200591
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2382/
Willi S
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» Die Tilgung für mehrere Darlehen (nach § 24 Abs. 1 SGB II und gemäß § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II) ist auf insgesamt zehn v. H. des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt (§ 42a Abs. 2 Satz 1 SGB II).
» Die begehrte Zusicherung gemäß § 22 SGB II ist auf eine höhere Geldleistung, nämlich die um monatlich 40,97 € höheren Kosten der Unterkunft für die neue Wohnung gerichtet.
» Jobcenter muss für alleinerziehende Mutter mit 14- jährigem Kind auch vorübergehend zu teure Wohnung bezahlen, denn insbesondere die schulische Situation des 2004 geborenen Antragstellers begründet eine Begrenzung des räumlichen Suchumfeldes
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